Außentreppe mit Natursteinbelag
Frei bewitterte Außentreppe innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft

Bei einer mit Naturstein belegten Außentreppe waren noch innerhalb der fünfjährigen Gewährleistungsfrist Schadensbilder aufgetreten. Diese konnten im Wesentlichen auf das Fehlen einer gezielten Entwässerung der Oberflächen und des Verlegeuntergrundes zurückgeführt werden.

Bei einem Wohngebäude erfolgte der Zugang über eine mit einem Natursteinbelag versehene Außentreppe. Diese war nicht überdacht und somit der Witterung ausgesetzt. Noch innerhalb der fünfjährigen Gewährleistungsfrist zeigten sich insbesondere an den Setzstufen Verfärbungen und Ablaufspuren. Teilweise löste sich auch der dort vorhandene Putz vom Untergrund.

Feststellung der Schäden

Die Treppe bestand aus einem Stahlbeton-Fertigteil. Die Trittstufen waren mit Naturstein belegt. Die Setzstufen beziehungsweise Stoßflächen und die Wangen waren mit einem armierten Putz versehen.

Im Bereich der Setzstufen beziehungsweise Stoßflächen und der Treppenwangen waren vielfach Ablaufspuren von Wasser und Verfärbungen sichtbar. Dort hatten sich Algen auf der Putzoberfläche gebildet. Im Putz waren Risse vorhanden und partiell hatte sich der Putz gelöst, so dass dessen Armierung freilag. Unterhalb mehrerer Putzrisse beziehungsweise Putzabplatzungen waren Kalkspuren vorhanden.

Die Natursteinplatten hatte man auf der Stahlbetontreppe in einem Mörtelbett verlegt. Dort, wo der Mörtel frei lag, konnte er leicht ausgekratzt werden. Eine Abdichtung oder eine Dränschicht waren nicht vorhanden.

Das Gefälle der Trittstufen wurde stichprobenartig mit einer Wasserwaage überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die Stufen kein planmäßiges Gefälle hatten.

Bewertung der Schäden

Die Außentreppe weist insbesondere hinsichtlich der Entwässerung technische Mängel auf, wodurch sich auch die vorhandenen Schadensbilder erklären: Die technischen Regeln des Deutschen Naturwerkstein-Verbandes sowie des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe fordern einhellig ein ausreichendes Gefälle der Oberflächen. Dies ist erforderlich, damit Niederschlagswasser zügig abgeleitet werden kann. Im vorliegenden Fall wiesen die untersuchten Stufen kein planmäßiges Gefälle auf. Insofern ist die ausgeführte Konstruktion hinsichtlich des Gefälles der Oberflächen technisch mangelhaft.

Zudem wird im Regelwerk des Deutschen Naturwerkstein-Verbandes ein ausreichendes Gefälle des Verlegeuntergrundes gefordert. Dadurch soll das zum Verlegeuntergrund – hier die Stahlbetonkonstruktion – vorgedrungene Niederschlagswasser gezielt abgeführt werden: „Treppen aus Naturwerkstein sind in der Regel nicht wasserdicht. Vor allem im Bereich der Fugen kann Feuchtigkeit in den Verlegeuntergrund eindringen. Wasserundurchlässige Untergründe (zum Beispiel Beton) müssen ein ausreichendes Gefälle von ≥ 2 Prozent aufweisen. Das in den Verlegeuntergrund eingedrungene Wasser muss gezielt abgeführt werden. Bei sichtbaren Treppenwangen sollte der Ablauf von Wasser seitlich an den Stufen vermieden werden.“

Vor Ort konnte zwar das Gefälle des Verlegeuntergrundes nicht gemessen werden; es wurde jedoch festgestellt, dass eine gezielte Abführung des Wassers in der Ebene des Verlegeuntergrundes nicht stattfindet. Selbst wenn es sich bei dem vorgefundenen Verlegemörtel um einen dränfähigen Mörtel handelte, wird eingedrungenes Wasser weder im Bereich der Setzstufen noch bei den Treppenwangen gezielt abgeführt. Stattdessen beansprucht eingedrungenes Wasser rückseitig den dort vorhandenen Putz, was zu den festgestellten Putzschäden sowie den Kalk- und Ablaufspuren geführt hat. Aufgrund der fehlenden gezielten Entwässerung des Verlegeuntergrundes liegt somit ein weiterer technischer Mangel vor.

Der frei liegende Mörtel unterhalb der Trittstufen konnte mit geringem mechanischen Aufwand ausgekratzt werden. Insoweit war der Mörtel durch die Feuchtigkeit beziehungsweise durch Frost bereits geschädigt. Daher muss mit Ablösungen der Natursteinplatten gerechnet werden; es liegt in dieser Hinsicht eine potenzielle Unfallgefahr vor.

Instandsetzung der Schäden

Zur Entwässerung des Verlegeuntergrundes muss dieser ein ausreichendes Gefälle von im Regelfall mindestens 2 Prozent aufweisen. Die gezielte Entwässerung des Untergrundes schließt auch eine Betrachtung der Treppenwangen ein: „Bei sichtbaren Treppenwangen sollte der seitliche Austritt von Sickerwasser an den Stufen durch den Einbau zum Beispiel einer Aufkantung oder andere Maßnahmen vermieden werden“, heißt es im Merkblatt „Außentreppen – Treppen aus keramischen Fliesen und Naturwerkstein im Außenbereich“ vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Darüber hinaus muss das anfallende Wasser beim Treppenantritt gezielt abgeführt werden.

Die Entwässerung des unter den Natursteinbelag gelangenden Wassers kann zum Beispiel durch einen dränagefähigen Bettungsmörtel erfolgen. Durch eine zusätzliche Dränmatte wird die Wasserableitung erheblich verbessert. Vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe wird für frei bewitterte Treppen eine Dränschicht beziehungsweise Dränmatte empfohlen. Jedoch stellt dies besondere Anforderungen an die Konstruktion, da hierdurch ein Verbund zwischen dem Untergrund und dem Verlegemörtel verhindert wird. Insoweit sind dann besondere Arbeiten zur Lagesicherung der Stufenbeläge erforderlich.

Sofern ein dränfähiger Grobkornmörtel verwendet wird, sollte dieser unter Verwendung eines geeigneten Zements mit etwa 40 Prozent Anteil an natürlichem Trass hergestellt werden. Dadurch werden Kalkausblühungen vermieden. Für wasserdurchlässige Mörtel ist ein Mischungsverhältnis Zement zu Zuschlagstoff von etwa 1:4 bis 1:6 Raumteilen zu empfehlen. Als Zuschlag sollte man beispielsweise Kies der Körnung 2/4 bis 4/8 oder Splitt 2/5 bis 4/11 ohne Feinanteile unter 2 mm verwenden. Der Zementleim darf die Poren nicht verschließen. Die Mörtelbettdicke kann bei der Verwendung eines wasserdurchlässigen Grobkornmörtels erhöht werden.

Für die beschriebene Treppe ist zum Beispiel die in der Zeichnung  dargestellte Konstruktion mit einer Verbundabdichtung und einem dränagefähigen Grobkornmörtel zweckmäßig. Sofern die Oberflächen des Verlegeuntergrundes kein ausreichendes Gefälle aufweisen, kann dieses vor Aufbringung der Verbundabdichtung hergestellt werden. Die Natursteinplatten müssen mit einer geeigneten Kontaktschicht (zum Beispiel mit einem Dünnbettmörtel oder einer Haftbrücke) auf dem Grobkornmörtel verlegt werden. Auf die für frei bewitterte Treppen empfehlenswerte Dränschicht wurde hier verzichtet, da diese Lösung nachträglich nur eingeschränkt umsetzbar war.

Literatur

Deutscher Naturwerkstein-Verband: „Bautechnische Information Naturwerkstein 1.3 – Massivstufen und Treppenbeläge, außen“, Ausgabe 05/2001

Zentralverband Deutsches Baugewerbe: „Außenbeläge – Belagskonstruktionen mit Fliesen und Platten außerhalb von Gebäuden“, Ausgabe 08/2012

Zentralverband Deutsches Baugewerbe: „Außentreppen – Treppen aus keramischen Fliesen und Naturwerkstein im Außenbereich“, Ausgabe 12/2012

Autor

Dr.-Ing. Marc Göbelsmann ist geschäftsführender Gesellschafter der aedicon GmbH in Berlin sowie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.

Belagsoberfläche und Verlegeuntergrund müssen ein ausreichendes Gefälle aufweisen

Wasser muss auch unterhalb des Belags zum Beispiel durch eine Dränschicht gezielt abgeführt werden

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