Besser bemessen
Die bisherige Regel für die dämmtechnische Bewertung sah einen pauschalen Zuschlag des Wärmedurchgangskoeffizienten von ΔU= 0,04 W/m2K für das wärmegedämmte Bauteil vor. Dieser Zuschlag sollte die höhere Wärmeableitung im erdberührten Gebäudeteil berücksichtigen. Künftig entfällt der pauschale Zuschlag; die Einstufung der EPS-Dämmplatten im erdberührten Bereich erfolgt fortan entprechend der Wasseraufnahme in die Klassen I und II. Die Klasse I, zu der auch die „Sto-Sockelplatte 032“ zählt, ist durch die geringere Wasseraufnahme deutlich leistungsfähiger. Außerdem unterscheidet das neue Regelwerk zwischen Bereichen mit Erdberührung und solchen ohne Feuchtebelastung, etwa in der Sockelzone. Im erdberührten Bereich wird sie mit einer Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,036 W/mK eingestuft, oberirdisch mit λ = 0,032 W/mK. Die Platten werden im Verbund zwischen Keller und Erdreich stumpf gestoßen verlegt und vollflächig verklebt, damit sie beim Verfüllen nicht eingedrückt werden.