Überlappende Mauerwerkssperre
Damit ein fachgerechter Anschluss der Mauerwerkssperre an die horizontale und vertikale Flächenabdichtung möglich ist, sollte diese mit einem ausreichenden seitlichen Überstand verlegt werden. Doch was macht der Handwerker, wenn das Vorgewerk genau dies versäumt hat?
Für viele gilt immer noch die Formel „Wandbreite = Breite der Mauerwerkssperre“. Dies birgt jedoch nicht nur das Risiko der Feuchtebrücken. Für die Verbindung zur anschließenden Boden- oder Wandabdichtung steht nur der Querschnitt der Bahn – also deren Stirnfläche – zur Verfügung. Ein fachgerechter Anschluss mit ausreichender Überlappung an der Schnittstelle ist damit für das nachfolgende Gewerk kaum möglich. Deshalb wird diese Situation von Gutachtern häufig auch als Mangel angesehen. Die Regelwerke sind da allerdings weniger strikt: So heißt es in der DIN 18195, Teil 4, welche die Ausführung von Mauerwerkssperren regelt, für die Verbindung zur Abdichtung an der Bodenfläche in Abs. 6.2.1: „Dabei muss die Abdichtung des Fußbodens an die waagerechte Abdichtung der Wände so herangeführt oder mit ihr verklebt werden, dass keine Feuchtigkeitsbrücken entstehen können (Putzbrücken)“. Sinngemäß findet sich die gleiche Forderung auch unter Abs. 7.3.1 für den Übergang zur Abdichtung von Außenwandflächen.
Fehlender Überstand –
ein Mangel?
Die Norm verlangt lediglich, dass die jeweilige Flächenabdichtung an die Mauerwerkssperre heranzuführen ist. Die Frage, ob ein Mangel vorliegt oder nicht, ist also nur vom Erfolg der Arbeiten abhängig. Wird durch die Berührung der Stirnflächen das gewünschte Ergebnis erzielt, Feuchtebrücken also verhindert, so ist die Forderung der Norm erfüllt.
Um die Flächenabdichtung auch bei nicht oder ungenügend ausgeführtem Überstand an die Mauerwerkssperre heranführen zu können, ist es meist notwendig, zunächst die Mörtelreste, die bei den Maurerarbeiten heruntergefallen sind, sehr sorgfältig zu entfernen. Danach sollte die Sperrbahn gewissermaßen „verlängert“ werden, indem die benachbarte Fundamentfläche mit einer Dichtschlämme oder mit Bitumenmasse bestrichen wird. Dadurch entsteht zwar keine homogene Verbindung zwischen Bahn und Schlämme bzw. Bitumen; die feuchte Fläche ist jedoch oberflächig abgesperrt, so dass die Flächenabdichtung nicht unbedingt millimetergenau zugeschnitten werden muss. Ohnehin ist es vorteilhaft, die Abdichtung in diesem Fall an der Wand hochzuführen, da so die größte Sicherheit erreicht werden kann.
Diese Ausführungsart ist allerdings nur ein Behelf und nicht jeder Bauherr wird sich darauf einlassen. Es stellt sich jedoch die Frage: Wie sähe die Alternative aus? Von Gutachtern wird gelegentlich verlangt, das Mauerwerk über der Mauerwerkssperre seitlich aufzustemmen, um dann die Bodenabdichtung überlappend anschließen zu können. Die Erfahrung hat gelehrt, dass es fast unmöglich ist, die Mauerwerkssperre dabei nicht zu beschädigen. Sicherer ist deshalb immer der stumpfe Stoß.