Neue Regeln, um Drohnen gewerblich zu nutzen

Neue Gesetze: Drohnen gewerblich nutzen


Drohnen sind immer beliebter. Egal ob für die Freizeit oder zur gewerblichen Nutzung. Nach der neuen Drohnen-Verordnung des Bundesverkehrsministerium gelten jetzt aber neue Regeln für Drohnenflieger.


Aufstiegserlaubnis für Drohnen einholen


Jeder gewerbliche Pilot ist zur Zeit verpflichtet, eine Aufstiegserlaubnis für seine Drohne bei der Landesluftfahrtbehörde des eigenen Bundeslandes zu beantragen. Sie ist unter Umständen mit Verwaltungskosten verbunden. Die Kosten für die Erlaubnis sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In einigen Bundesländern muss man die Luftfahrtbehörde nur über die Nutzung informieren, etwa in Baden-Württemberg und Bayern. In anderen Bundesländern ist eine Aufstiegserlaubnis kostenpflichtig und gilt für bis zu zwei Jahre. Der Betrieb von Drohnen soll zukünftig neu reguliert werden. Hierzu hat Bundesverkehrsminister Dobrindt eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten (Drohnen)“ vorgelegt.

Tipp: Wenn Sie Drohnen gewerblich nutzen möchten, sollten sie sich bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde in ihrem Bundesland über die aktuelle Gesetzeslage informieren.


Für den Antrag auf Aufstiegserlaubnis muss ein Befähigungsnachweis oder ein Zertifikat über die Steuerung einer Drohne vorgelegt werden, um zu bestätigen, dass eine Person im Betrieb die Drohne steuern darf. Der Betrieb von Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 5 kg ist generell erlaubnispflichtig.   


 


Flugbuch führen


Jeder gewerbliche Flug ist zu dokumentieren. Hierfür gibt es fertige Flugbücher, die alle benötigten Infos beinhalten. Man kann sich auch über Tabellenprogramme ein eigenes Flugbuch erstellen. Die Aufzeichnungen sind zwei Jahre aufzubewahren und der Luftfahrtbehörde auf Verlangen vorzulegen. Neue Drohnen wie die „DJI Phantom 4“ haben ein integriertes Flugbuch, das jeden Flug dokumentiert.


 


Haftpflichtversicherung  


Des Weiteren muss jeder Pilot einer Drohne eine Haftpflichtversicherung für den gewerblichen wie auch für den privaten Gebrauch abschließen. In den gewerblichen Versicherung ist der private Betrieb meist inbegriffen. Eine Haftpflichtversicherung ist bei vielen Versicherungen, aber auch bei Modellflugverbänden erhältlich.


 


Drohnen-Flüge anmelden


Gewerbliche Flüge mit der Drohne müssen bei der Polizei oder den jeweiligen Ordnungsämtern angemeldet werden. Gewöhnlich reicht eine Mail, in der man über den geplanten Flug informiert. Außerdem ist eine Starterlaubnis vom Grundstückseigentümer notwendig, auf dessen Grundstück man fliegt. Bei Drohnen mit Kamera gilt: für Fotos von Grundstücken und Häusern muss eine Erlaubnis des Grundstücks- oder Hauseigentümers vorliegen!




Drohne kennzeichnen


Ab einem Gewicht von 250 g muss jede Drohne zukünftig mit einer Plakette ausgestattet werden, auf der Name und Adresse des Besitzers stehen. Die neue Kennzeichnungspflicht tritt frühestens ab Oktober 2017 in Kraft, damit alle Drohnenbesitzer genug Zeit haben, ihre Drohne mit einer Plakette auszustatten. Plaketten sind in jedem Fachgeschäft für Beschriftungen erhältlich. Die Kennzeichnung auf der Drohne kann auch durch einen Aluminium-Aufkleber mit Adressgravur aus dem Schreibwarengeschäft erfolgen. Die Plaketten können auch im Internet bezogen werden. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung dauerhaft, feuerfest beschriftet und fest mit dem Gerät verbunden ist.


 


 


Das ist künftig mit Drohnen verboten


 


 


Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (gewerblich genutzte Drohnen) und Flugmodellen (privat genutzte Drohnen und Modellflugzeugen) ist hier grundsätzlich verboten


 


-  außerhalb der Sichtweite des Steuerers und bei Nacht


 


- über und in einem seitlichen Abstand von 100 m von Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, sowie über mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr


 


- Flüge über Naturschutzgebieten 


- über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Industrieanlagen, Kraftwerken, Luftsperrgebieten und Gebieten mit Flugbeschränkungen


- über und in einem seitlichen Abstand von 100 m von Grundstücken, auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder, Bundes- oder Landesbehörden oder diplomatische und konsularische Vertretungen sowie internationale Organisationen ihren Sitz haben, über Polizeidienststellen


 


- Flüge über privaten Grundstücken sollten mit den jeweiligen Grundstückseigentümern abgesprochen sein. Vor dem Veröffentlichen von Fotos von Grundstücken und Häusern immer mit den Eigentümern sprechen und eine schriftliche Erlaubnis einholen!


- über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen


 


- über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von der Begrenzung von Krankenhäusern


 


- in Flughöhen über 100 m, es sei denn, der Betrieb findet auf einem Gelände statt, für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt ist, oder der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kenntnisnachweis


 


 


Flugkenntnisse


 


Besitzer von mehr als zwei Kilo schweren Drohnen müssen nachweisen, dass sie Flugkenntnisse haben. Die Flugkenntnisse erlangen sie entweder über eine Prüfung bei einer staatlich anerkannten Stelle oder durch die Einweisung bei einem Luftsportverband. Die Prüfung kann aber auch online erfolgen. Größere Drohnen über 5 kg benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis der jeweiligen Landesluftbehörde. Der Kenntnisnachweis ist ab dem 01.10.2017 verpflichtend.


 


Autoren


Peter Otrzonsek ist Elektroingenieur & Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik. Außerdem ist er Kopterpilot und Trainer für den Flugkundenachweis. Er wohnt in Einbeck. Über seine Website www.aus-der-luft.com bietet er Drohnenflüge, Luftaufnahmen und Wärmebildaufnahmen an.


Stephan Thomas ist Volontär in der Redaktion der Zeitschriften dach+holzbau und bauhandwerk in Gütersloh.



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