Mietkauf von Baumaschinen als alternative Finanzierungsmöglichkeit

Ob Kräne, Bagger oder Ladegeräte – Maschinen sind für Baubetriebe unverzichtbar. Ein Ausfall oder Defekt kann schnell den ganzen Betriebsablauf zum Stocken bringen. Deshalb ist es für Firmen wichtig, in qualitative Baumaschinen zu investieren – doch das ist teuer. Eine Alternative ist daher der sogenannte Mietkauf.

Was ist ein Mietkauf?

Für viele Firmen ist die Investition in neue Maschinen eine große finanzielle Belastung. Daher entscheiden sich viele erst dann zum Kauf, wenn die alten Geräte nicht mehr funktionieren. Fallen Baumaschinen aus, kann das jedoch den Alltag im Betrieb stören Eine mögliche Alternative für die Finanzierung von beispielsweise Baggern, Raupen oder Kränen ist der sogenannte Mietkauf. Hierbei handele es sich um einen Kauf auf Raten, erklärt Alexander Schmidt, Experte der Nürnberger Versicherung. „Betriebe zahlen für einen bestimmten Zeitraum monatliche Summen ab, die sie im Vorfeld festgelegt haben.“ Nach dem Ende der Laufzeit geht das Gerät in das Eigentum des Mieters über. Dadurch zählt es zum Anlagevermögen und kann steuerlich geltend gemacht werden. Außerdem profitieren Baufirmen von weiteren Fördermaßnahmen wie beispielsweise Zuschüssen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). „Vor allem für kleine und mittlere Betriebe hat der Mietkauf gegenüber einem Kredit bei der Hausbank den Vorteil, dass sie kein Startkapital benötigen und ihren Kreditrahmen schonen“, so Schmidt.

Für den täglichen Gebrauch auf der Baustelle sind Baumaschinen wie Bagger unverzichtbar. Haben Betriebe in neue Maschinen investiert, ist es wichtig, diese auch abzusichern
Quelle: Nürnberger Versicherung

Für den täglichen Gebrauch auf der Baustelle sind Baumaschinen wie Bagger unverzichtbar. Haben Betriebe in neue Maschinen investiert, ist es wichtig, diese auch abzusichern
Quelle: Nürnberger Versicherung

Worin unterscheiden sich Leasing und Mietkauf?

Neben der Mietkauflösung, ist auch das Leasing von Maschinen eine Option für Baufirmen. Während Betriebe beim Mietkauf ab Vertragsbeginn zum Eigentümer der Maschine werden, sind Geräte beim Leasen in der Regel nur gemietet. Das hat unter anderem steuerliche Auswirkungen. „Da bei einem Mietkaufvertrag die gesamte Mehrwertsteuer mit der ersten Rate fällig ist, kann sie als Vorsteuer abgesetzt werden“, so Schmidt. „Least der Betrieb eine Anlage, muss er dafür monatlich Steuern zahlen.“ Gegen Zuschlag bieten Leasinggesellschaften oft eine zusätzliche Absicherung im Rahmen einer Maschinenversicherung an. Kommt es zu einem versicherten Schaden an einer Maschine, übernimmt der Versicherer die Kosten für die Reparatur. Der Nachteil: Unternehmen haben keinen Einfluss auf den Versicherer, die Vertragsbedingungen sowie die Schadenregulierung. Ein Vergleich unterschiedlicher Anbieter kann sich für Betriebe lohnen. „Bei einem Mietkauf sind Unternehmer Eigentümer der Geräte und müssen sich im Schadenfall selbst um die Reparatur oder einen Ersatz kümmern“, ergänzt der Experte.

Mit einer Maschinenbruchversicherung geschützt

Egal ob Kauf, Mietkauf oder Leasing: Haben Betriebe in neue Maschinen investiert, ist es wichtig, diese auch abzusichern. Fallen Geräte zum Beispiel aufgrund von Defekten, Beschädigung oder Bedienfehlern aus, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann vor allem für kleine und mittlere Betriebe schnell existenzbedrohend sein. „Die Maschinenversicherung der Nürnberger Versicherung schützt beispielsweise stationäre und fahrbare Maschinen. Sie deckt nicht nur Schäden durch technische Gefahren wie Kurzschluss oder menschliches Versagen ab, sondern auch durch äußere Einflüsse wie Sturm oder Frost“, so der Experte. Außerdem übernimmt die Nürnberger Versicherung die Reparaturkosten oder erstattet ausfallende Erträge, sollte der Betrieb aufgrund des Maschinenausfalls stillstehen.

 
Weitere Informationen finden Sie hier.  

Quelle (Bild und Text): Nürnberger Versicherung

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