Aushanggesetze sind Pflicht

Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht, seine Mitarbeiter über ihre Rechte zu informieren. Aus diesem Grund ist gesetzlich vorgeschrieben, welche Gesetze und Verordnungen in einem Betrieb ausgehängt werden müssen. Andernfalls drohen Geldbußen, und es kann sogar zu zivilrechtlichen Folgen kommen.

Die Experten von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung weisen darauf hin, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Angestellten über ihre Rechte zu informieren. Deswegen hat der Gesetzgeber genau festgelegt, welche Texte den Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht werden müssen. Ob der Unternehmer die Gesetze an die Pinnwand heftet, in einen Glaskasten hängt oder in den Pausenräumen auslegt, ist bis auf einige Ausnahmen ihm selbst überlassen. Die Texte können auch über das Intranet des Betriebs veröffentlicht werden, sofern alle dazu Zugang haben. Was zählt ist, dass es den Arbeitnehmern ohne Schwierigkeiten möglich ist, den Inhalt einzusehen. Unzulässig ist dagegen das Auslegen der Gesetze im Personalbüro oder der Hinweis, dass die Texte jederzeit beim Vorgesetzten eingesehen werden können. Denn: Die Mitarbeiter müssen sich unbeaufsichtigt und ohne besonderes Nachfragen informieren können.

Die Liste der auszuhängenden Texte ist lang. Nicht nur Gesetze zählen dazu, sondern teils auch bestimmte Listen und Arbeitsschutzvorschriften. Ein Muss sind etwa das Arbeitszeitgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz – um nur ein paar zu nennen. Jeder Betrieb muss zudem Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge publik machen. Dazu kommen Arbeitsschutzvorschriften und Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaft. Es hängt von der Branche ab, welche Texte genau berücksichtigt werden müssen.

Die Menge der Vorschriften, Regeln und Gesetze ist durchaus verwirrend. Eine übergeordnete Festlegung gibt es nicht – in den jeweiligen Gesetzen ist einzeln geregelt, dass sie im Betrieb auszuhängen sind. Zwar sind die meisten Regelungen Bundesrecht, es können jedoch Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern gelten. Wenn es in dem Betrieb ausländische Arbeitnehmer gibt, die nicht ausreichend Deutsch verstehen, kann außerdem eine zusammenfassende Übersetzung notwendig sein. Und wird eines der Gesetze erheblich geändert, muss der Arbeitgeber umgehend die aktuelle Fassung aushängen.

 

Rechtliche Folgen bei Verstößen

Da die Gewerbeaufsichtsbehörden und die Berufsgenossenschaften die Einhaltung der Aushangpflicht kontrollieren können, sollten Arbeitgeber über ihre Aushangpflichten Bescheid wissen. Denn ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit, bei der Bußgelder von bis zu 2500 Euro fällig werden. Dies ist der Fall, wenn die Aushänge fehlen oder nicht auf dem neuesten Stand sind. Eine Zuwiderhandlung kann auch zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen: Man muss sich nur vorstellen, ein Unfall geschieht, weil die Arbeitnehmer nicht über bestimmte Sicherheitsvorschriften informiert waren. Dann wäre der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig.

Wer seine Angestellten nicht informiert, muss mit ernsten Folgen rechnen

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