Schon im Frühling vor UV-Strahlung schützen

Angesichts des Klimawandels steigt die Gefahr von Hautkrebs weiter: Die Betroffenenzahl in der Baubranche hat mit über 3.000 Verdachtsanzeigen im zurückliegenden Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Schon im Frühjahr ist die Sonneneinstrahlung intensiv und ein gründlicher Schutz vor der ultravioletten (UV) Strahlung der Sonne ist unerlässlich. Bereits ab einem UV-Index der Stufe 3 ist der UV-Schutz wichtig, da sonst Hautschäden drohen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) informiert über geeignete Schutzmaßnahmen.

Neben schützender Kleidung ist auch das Trinken bei heißen Temperaturen sehr wichtig.
Foto: Jan-Peter Schulz / BG Bau

Neben schützender Kleidung ist auch das Trinken bei heißen Temperaturen sehr wichtig.
Foto: Jan-Peter Schulz / BG Bau
Auch im zurückliegenden Jahr war der weiße Hautkrebs eine der am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten bei der BG BAU. Nach vorläufigen Zahlen gab es mit 3.052 Verdachtsanzeigen mehr Meldungen als im Vorjahr. „Diese Entwicklung entspricht dem allgemeinen Trend in der gesamten Bevölkerung. Weißer Hautkrebs nimmt generell zu und gerade die Menschen am Bau sind der Sonne besonders stark ausgesetzt“, erklärt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, ärztliche Geschäftsführerin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU (AMD der BG BAU).

Stirn, Ohren und Nacken besonders gefährdet

Der Klimawandel begünstigt Hautkrebserkrankungen. Die jährliche Sonnenscheindauer nimmt nach Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) seit Jahren zu. Damit verbunden steigt auch die Stärke und Dauer der Belastung durch UV-Strahlung, wie das Robert-Koch-Institut (RKI) mitteilt.

Die UV-Strahlung der Sonne ist eine der Hauptursachen für weißen Hautkrebs. Die Intensität der Strahlung wird durch den UV-Index angezeigt, der in Wetter-Apps und im Wetterbericht zu finden ist. „Ab einem UV-Index von 3 sollte die Haut geschützt werden, um Schäden zu vermeiden. Besonders gefährdet sind Stellen wie Stirn, Ohren und Nacken, die direkt der Sonne ausgesetzt sind“, sagt Dr. Wahl-Wachendorf.

Arbeitgeber ist verantwortlich

Auch im Frühling sollte Sonnenschutzcreme aufgetragen werden.
Foto: BG Bau

Auch im Frühling sollte Sonnenschutzcreme aufgetragen werden.
Foto: BG Bau
Für den Arbeitsschutz sind Arbeitgeber verantwortlich. Sie können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um ihre Beschäftigten vor UV-Strahlung zu schützen. Dabei gilt die Reihenfolge: zuerst technische, dann organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen.

  • Technische Maßnahmen: Sonnensegel, Wetterschutzzelte oder andere Mittel zur Verschattung
  • Organisatorische Maßnahmen: Arbeiten im Freien vermeiden, besonders zwischen
    11 und 16 Uhr, wenn die UV-Strahlung am stärksten ist. Arbeitszeiten könnten früh am Morgen beginnen oder Aufgaben ins Gebäude verlegt werden.
  • Persönliche Maßnahmen: Schutz durch lange Kleidung, eine Kopfbedeckung mit
    Nacken-, Ohren- und Stirnschutz, Sonnenbrille und wasserfeste UV-Schutzcreme (mindestens Lichtschutzfaktor 30, besser 50)

Die BG Bau unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von UV-Schutzmaßnahmen, bietet Informationen zur Gefährdungsbeurteilung und stellt finanzielle Zuschüsse für technische und persönliche Schutzmaßnahmen zur Verfügung. (bhw/ela)

Weitere Informationen:

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