Europäische Zulassung für Hinterschnittanker in Naturwerkstein

Hinterschnittanker zur Befestigung von Fassadenplatten aus Naturwerkstein sind heute Stand der Technik. In der neuesten ETA-Zulassungsgeneration (ETA steht für European Technical Approval) werden die Naturwerksteine in vier Gesteinsgruppen eingeteilt. Erstmals sind damit in einem Zulassungsdokument praktisch alle relevanten Natursteine abgedeckt, die als Bekleidungsmaterial für Fassaden in Frage kommen. Der FZP von fischer erlaubt in diesem Zusammenhang den wirtschaftlichen Einsatz mit allen in der Zulassung aufgeführten Steinarten:

Gruppe I: hochwertige Tiefengesteine wie Granit, Granitit und Gabbro

Gruppe II: Metamorphite mit Hartgesteinscharakter wie Quarzit, Granulit und Gneis

Gruppe III: hochwertige Ergussgesteine wie Basalt und Basaltlava

Gruppe IV: Sedimentgesteine mit „Hartgesteinscharakter“ wie Kalk- und Sandsteine

In der jetzt aktualisierten Europäischen Technischen Zulassung ETA-05/0266 werden auch die Festigkeitswerte der Fassadenplatten mit ihren charakteristischen Eigenschaften berücksichtigt. Zudem wird der Einfluss der Alterung auf die Festigkeitswerte des Natursteins mit einem Expositionsfaktor erfasst. Die Anforderungen an eine ETA legt eine Nutzungsdauer des Ankers von 50 Jahren zugrunde. Der Anker ist außen zugelassen, aus­geschlossen ist allerdings der Einsatz unter besonders aggressiven Umweltbedingungen. Die Fassadenplatten werden mit vier Ankern in Rechteckanordnung technisch zwängungsfrei auf einer geeigneten Unterkonstruktion befestigt. Laibungen kann man zusätzlich mit Bündigmontageankern und Innenwinkeln anbringen.

Die maximalen Plattenformate betragen 3 m² bei einer maximalen Seitenlänge von 3 m. Die minimale Plattennenndicke liegt bei 20 mm, bei Gesteinsgruppe IV und Basaltlava bei 30 mm. Der fischer FZP darf mit metrischem Anschlussgewinde M 6 und M 8 sowie Innengewinde M 6 und einer Nennverankerungstiefe von 12 mm bis 25 mm verwendet werden. Die minimalen Randabstände liegen bei 50 mm für die Fassadenplatten und bei 40 mm für die Laibungsplatten. Die minimalen Achsabstände zwischen zwei Ankern müssen größer als das achtfache der Verankerungstiefe sein, um zu verhindern, dass sich die Ausbruchkegel gegenseitig beeinflussen. Bei Ankern in Abstandsmontage muss die Restwanddicke der Platte mindestens 40 Prozent der Plattennenndicke betragen.

In Zulassungs­versuchen wurde die Brauchbarkeit der Verankerung nachgewiesen: Zentrischer, Quer- und Schrägzug, Bauteilversuche, Funktionsfähigkeit unter wiederholter Belastung, unter Dauerlast, unter Frost/Tau-Bedingungen sowie zur Funktionsfähigkeit nach Wasseraufnahme.


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