Neue Normen zur Bauwerksabdichtung
In diesem Jahr werden neue Normen zur Bauwerksabdichtung verabschiedet, die die alte, zehnteilige Norm DIN 18 195 ablösen. Die neuen Normen sorgen für eine bessere Verständlichkeit. Zudem wurden einige in der Praxis längst bewährte Abdichtungsstoffe aufgenommen.
Die Überarbeitung einer so umfangreichen Norm wie der DIN 18 195 ist ein langwieriges Unterfangen. Doch sie war notwendig, denn die Norm stammt aus dem Jahr 2000 und entsprach inhaltlich schon lange nicht mehr dem Stand der Technik. Die neuen Normen zur Bauwerksabdichtung, die voraussichtlich Mitte bis Ende dieses Jahres verabschiedet werden, sorgen durch eine klare Struktur und Abgrenzung der Zuständigkeiten für eine bessere Verständlichkeit. So ging die Gliederung bisher von einheitlichen, bahnenförmigen Abdichtungsverfahren für alle Abdichtungsaufgaben aus. Neuentwicklungen im Bereich der Bauwerksabdichtung waren in der Norm teilweise nicht berücksichtigt.
Die Planung und Ausführung von Verbundabdichtungen bei Schwimmbecken etwa war zwar in verschiedenen Merkblättern geregelt, eine umfassende Berücksichtigung in der DIN 18 195 fehlte jedoch. Obwohl sich Produkte wie beispielsweise die hochflexible Dichtschlämme „weber.tec Superflex D 2“ längst in der Praxis bewährten, mussten Hersteller von Verbundabdichtungen die Verwendbarkeit ihrer Produkte bisher durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) nachweisen. Handwerker waren gezwungen, den Einsatz mit dem Auftraggeber als „Sonderkonstruktion“ vertraglich zu vereinbaren. In die neuen Normen werden nun endlich auch Verbundabdichtungen aus flüssig zu verarbeitenden Materialien sowie bahnen- oder plattenförmige Abdichtungsmaterialien aufgenommen, was die tägliche Arbeit für Planer und Handwerker erheblich erleichtern dürfte.
Was sich ändern wird
Mit den neuen Normen werden Planungsgrundlagen, Stoffe, Verarbeitung, Bemessung und Instandhaltung bauteilbezogen behandelt. Der erste Teil jeder neuen Norm enthält stets die Regeln, die für alle normgerechten Abdichtungsstoffe gelten. Die folgenden Teile ergänzen diese stoffspezifisch und müssen daher immer zusammen mit dem Teil 1 verwendet werden. Ganz allgemein unterscheiden die neuen Normen nach Intensität und Art der Einwirkungen aus Umwelt, Nutzung und angrenzenden Bauteilen sowie nach Nutzungsklassen. In der DIN 18 533 beispielsweise werden neue Einwirkungsklassen für Wasser oder Risse definiert. Statt der Entstehungsart rückt dabei die Intensität der Einwirkung in den Vordergrund.
Welche Normen es künftig geben wird
Die Normen teilen sich nach den jeweiligen Abdichtungsaufgaben in fünf Einzelnormen:
Becken
Die fünfteilige DIN 18 531 unterscheidet zwischen genutzten und nicht genutzten Dächern. Dabei wird unter anderem auch eine Regelung für die Bebauung von Dächern mit Solaranlagen und haustechnischen Anlagen getroffen. Die bereits in der alten Norm definierten Qualitätsstufen – Standardausführung K1 und höherwertige Ausführung K2 – behalten ihre Gültigkeit. In den Teilen 2 bis 5 wurden einige neue Abdichtungsstoffe aufgenommen, beispielsweise Flüssigkunststoffe ohne Träger oder Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Platten. Die DIN 18 531 wird zukünftig als alleinige Norm für Dachbauten jeder Art gelten und dürfte somit die Arbeit vieler Handwerksbetriebe deutlich vereinfachen.
Die neue Norm DIN 18 532 umfasst sechs Teile und regelt die Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen wie beispielsweise Zwischen- und Freidecks von Parkhäusern, Durchfahrten oder Hofkellerdecken sowie von Brückenbauwerken, die nicht unter die Regelungen des Bundesverkehrsministeriums fallen. Um zu bestimmen, welches der fünf in der Norm vorgestellten Abdichtungsverfahren zum Einsatz kommen sollte, werden vier Nutzungsklassen (gemäß der Einwirkung des Verkehrs auf die Fläche) und zwei Abdichtungsbauweisen (Fahrbahnaufbau mit und ohne Wärmedämmung) definiert. Außerdem werden die abzudichtenden Betonteile in zwei Rissklassen unterteilt.
Die dreiteilige DIN 18 533 gilt für die Abdichtung erdberührter Wand- und Bodenflächen, von Wandquerschnitten und Sockelbereichen von Hochbauwerken und von erdüberschütteten unterirdischen Bauwerken in offener Bauweise. Die Norm definiert fünf Kriterien für die Auswahl der richtigen Abdichtungsbauart: Wassereinwirkungsklasse, Rissklasse, Rissüberbückungsklasse, Raumnutzungsklasse und Zuverlässigkeitsanforderungen. Im Bereich der Abdichtungsstoffe sind nun auch kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen sowie rissüberbrückende mineralische Dichtungsschlämmen enthalten.
Die DIN 18 534 enthält sechs Teile und regelt die Abdichtung von Boden- und Wandflächen in Innenräumen, in denen die maximale Wasseranstauhöhe 10 cm nicht überschreitet. Dazu zählen beispielsweise Badezimmer, Duschanlagen, gewerblich genutzte Küchen, Schwimmbeckenumgänge oder Bodenflächen mit Ablauf. Die neue Norm klassifiziert die Intensität der Wassereinwirkung, statt wie bisher in zwei, zukünftig in vier Klassen. Außerdem werden drei Rissklassen und drei Fugentypen definiert, aus der sich die richtige Abdichtungsbauart ableiten lässt. In die
DIN 18 534 sind viele Regelungen zur Anwendung flüssiger und bahnenförmiger Abdichtungsstoffe eingeflossen, die bisher vor allem in ergänzenden Merkblättern und anderen Quellen enthalten waren.
Die dreiteilige DIN 18 535 regelt die Abdichtung von Behältern und Becken – egal ob innenliegend, frei aufgestellt oder erdeingebaut. Kriterien zur Auswahl des richtigen Abdichtungsstoffs sind im Anhang A der Norm aufgeführt und dürften Fachhandwerkern in der Praxis gute Dienste leisten. In dieser Norm werden drei Auswahlkriterien definiert: Wassereinwirkungsklasse, Rissklasse und Standortklasse.
Für Abdichtungen erdberührter Bauteile im Bestand wurde die Reserve-Normnummer 18 536 reserviert. Bis auf weiteres wird diese Bauweise jedoch von der DIN 18 533 abgedeckt.
Wann die neuen Normen ihre Gültigkeit erlangen
Nachdem die Frist für die Prüfung und Stellungnahme zu den Normentwürfen, den so genannten Gelbdrucken, nun verstrichen ist, befinden sich diese aktuell in der Überarbeitungsphase. Mit dem Erscheinen der Weißdrucke und somit der Gültigkeit der neuen Normen wird ab Mitte dieses Jahres gerechnet.
Autor
Christian Poprawa ist als Direktor Vertrieb und Marketing bei der Saint-Gobain Weber GmbH in Düsseldorf tätig.