DIN 18533 schließt jetzt auch flexible polymermodifizierte Dickbeschichtungen (FPD) ein
Der Normungsausschuss hat im aktuellen Entwurf die DIN 18 533 um eine bewährte Abdichtungsbauart erweitert: Zukünftig schließt die Norm, die die Abdichtung erdberührter Bauteile regelt, auch FPD – flexible polymermodifizierte Dickbeschichtungen – ein.
Flexible polymermodifizierte Dickbeschichtungen, kurz FPD, haben sich in der Praxis bewährt. Bisher jedoch mussten Handwerksbetriebe diese Abdichtungsbauart als von der Norm abweichende Ausführung stets vertraglich mit dem Auftraggeber ausdrücklich vereinbaren.
Nun hat der Normungsausschuss auf die sich ändernden Anforderungen und Praktiken in der Baubranche reagiert und einen Entwurf zur Erweiterung der im Jahr 2017 veröffentlichten Norm DIN 18 533 erarbeitet. Zukünftig soll demzufolge der Teil 3 der Norm um die Abdichtungsbauart der flexiblen polymermodifizierten Dickbeschichtungen ergänzt werden. Damit wäre dann neben flüssig zu verarbeitenden Abdichtungen auf Bitumenbasis und bahnenförmigen Abdichtungen nun auch diese Produktklasse normativ geregelt.
Abdichtungslösung für jede Witterung
Mit der Erweiterung der DIN 18 533 um flexible polymermodifizierte Dickbeschichtungen (FPD) trägt der Normungsausschuss der Baustellenpraxis Rechnung
Fotos: Saint-Gobain Weber
In der Verarbeitungspraxis bieten FPD zahlreiche Vorteile. Sie sind spachtel-, schlämm- und spritzbar, effizient in der Anwendung und überputzbar, was bei einschaligem Mauerwerk Materialwechsel überflüssig macht. Außerdem weisen Reaktivabdichtungen, wie die bitumenfreie Dickbeschichtung „weber.tec Superflex D 24“ eine verbesserte Haftung auf und bieten eine erhöhte Ausführungssicherheit, beispielsweise beim Anschluss bodentiefer Fenster.
Gerade im Winter, bei feuchter Witterung und niedrigen Temperaturen, haben sich FPD als witterungsunabhängige Lösung in der Abdichtungspraxis etabliert. In der nasskalten Jahreszeit bieten schnell abbindende, bitumenfreie Dickbeschichtungen, mit zum Teil erweitertem Anwendungsbereich, mehr Planungs- und Ausführungssicherheit. Auf dem Markt werden Reaktivabdichtungen angeboten, die bereits bei Verarbeitungstemperaturen ab +3 °C witterungsunabhängig und schnell trocknen.
DIN 18 533: Wesentliche Änderungen im Überblick
Wie bei den anderen Abdichtungsarten auch formuliert die Norm die Anforderungen an flexible polymermodifizierte Dickbeschichtungen nach der jeweiligen Wassereinwirkungsklasse. Zweikomponentige polymermodifzierte Dickbeschichtungen dürfen demnach zukünftig ohne Sondervereinbarung auch bei drückendem Wasser zur Bauwerksabdichtung eingesetzt werden. Einkomponentige FPD sind nach der Norm nur bei Bodenfeuchte geregelt.
Durch den Einbau einer Verstärkungseinlage erhöht sich die Ausführungssicherheit. Mit der Änderung der Norm wird diese Bauweise verpflichtend
Foto: Saint-Gobain Weber / Christian Weser
Der Einbau einer Verstärkungseinlage, wie er von Saint-Gobain Weber bereits in der Vergangenheit empfohlen wurde, wird mit der Änderung der Norm verpflichtend. Das Arbeiten mit Gewebe hat sich nicht nur wegen seiner mechanischen Eigenschaften bewährt. Eine Verstärkungseinlage erweist sich in der Praxis immer auch als Instrument der Ausführungssicherheit, weil die Gefahr von ausführungsbedingten Undichtigkeiten minimiert wird.
Ebenfalls Teil der Norm: Anforderungen an die Mindesttrockenschichtdicke
Foto: Saint-Gobain Weber
Im Zuge der Erweiterung der DIN 18 533 wurden die Riss- und Rissüberbrückungsklassen zusammengeführt und die Abdichtungsbauart einer Rissklasse zugeordnet. Eine Abdichtungsbauart, zugeordnet der Rissklasse R1 (gering) zum Beispiel muss Risse bis 0,2 mm überbrücken können, wie sie etwa bei Stahlbeton ohne nennenswerte Zwang- und Biegeeinwirkung auftreten. Die Zuordnung der Abdichtung zu einer Rissklasse ist aufgrund von Zuverlässigkeitserwägungen auch von der Wassereinwirkungsklasse und der Raumnutzungsklasse abhängig. Auch für die Mindesttrockenschichtdicke gelten Sicherheitsanforderungen. Bei Bodenfeuchtigkeit reichen 3 mm aus, bei drückendem Wasser werden 4 mm vorgeschrieben, plus Verstärkungseinlage.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Überarbeitung der DIN 18 533 bietet nicht nur Handwerksbetrieben Rechtssicherheit. Auch für Planende und Bauträger entfällt mit der Erweiterung der Norm beim Einsatz von FPD die Hinweispflicht auf nicht normgerechte Abdichtungsweisen. Die Einspruchsfrist für den Gelbdruck endete im Januar dieses Jahres. Sobald der Normungsausschuss die Einsprüche abgearbeitet hat, erhält die erweiterte Norm mit Veröffentlichung des Weißdrucks schließlich allgemeine Gültigkeit.
Es wird erwartet, dass auch die von der Deutschen Bauchemie im Februar 2020 veröffentlichte FPD-Richtlinie, die bislang das einzige Regelwerk für FPD darstellte, an die neuen Standards angepasst wird. Denn auch nach Erweiterung der Norm lohnt ein Blick in die praxisnahe Richtlinie. So findet sich dort beispielsweise ein ausführliches Kapitel zur Untergrundvorbereitung. Und auch die Wassereinwirkungsklassen werden sehr anschaulich und praxisnah erklärt. Checklisten für das tägliche Baustellenprotokoll erleichtern Handwerksbetrieben die tägliche Dokumentation.
Reaktivabdichtungen in der Sanierung
Parallel dazu wird zur Zeit das WTA-Merkblatt 4-6, das das nachträgliche Abdichten erdberührter Bauteile behandelt, überarbeitet, und die Neuerungen der Norm werden ebenfalls eingearbeitet. Denn auch wenn die Vorgaben der Norm nur für den Neubau Gültigkeit haben, bieten sie doch wichtige Orientierung in der Sanierung. Und gerade hier haben sich Reaktivabdichtungen in der Vergangenheit als besonders wertvoll erwiesen. Aufgrund ihrer Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an objektspezifische Gegebenheiten kommen FPD besonders häufig zum Einsatz, wenn es um Sonderlösungen geht.
Darüber hinaus eignen sich einige bitumenfreie Dickbeschichtungen insbesondere auch für die Sanierung defekter Altbitumenflächen. Dabei können die Produkte im patentierten System als Haftbrücke und Neuabdichtung in einem eingesetzt werden. Wichtig dabei: Eine ausreichende Haftung des Alt-Untergrunds muss gewährleistet sein. Außerdem müssen Altabdichtungen am Boden-Wand-Anschluss und Sockel oberhalb Gelände generell entfernt werden. Das Aufbringen auf eine alte Teerabdichtung ist wie bei anderen Dickbeschichtungen grundsätzlich nicht möglich.
AutorArno Kohls ist Anwendungstechniker bei der Saint-Gobain Weber GmbH in Düsseldorf.