Kleine Bauvorlageberechtigung NRW: Erste Handwerksmeister absolvieren Fortbildung

Mit der Möglichkeit, als Handwerker auch Bauvorlagen einreichen zu dürfen, sollen sich Bauprojekte beschleunigen   
Foto: Michaela Podschun

Mit der Möglichkeit, als Handwerker auch Bauvorlagen einreichen zu dürfen, sollen sich Bauprojekte beschleunigen   
Foto: Michaela Podschun
Die Bildungszentren des Baugewerbes e. V. (BZB) führten in Krefeld erstmals die Weiterbildung zur Erlangung der eingeschränkten Bauvorlageberechtigung durch. Die Teilnehmenden, Meister des Maurer- und Betonbauer- bzw. Zimmererhandwerks, erfüllen damit eine wichtige Bedingung, um die Planung, Abwicklung und Ausführung für die Gebäudeklassen 1 und 2 aus einer Hand anzubieten, teilen die BZB mit. Die in diesem Jahr in NRW eingeführte eingeschränkte (kleine) Bauvorlageberechtigung eröffnet den Absolventen neue Geschäftsfelder. Das Handwerk und die Verbände in NRW forderten seit Jahren dieses Recht, das in 14 anderen Bundesländern bereits gültig war.

„Die Bauverbände machen sich seit zehn Jahren für die Bauvorlageberechtigung für Handwerkerinnen und Handwerker stark“, erläutert Johannes Schmitz, Zimmerer- und Innungsmeister sowie Vorstandsvorsitzender der BZB und des Zimmerer- und Holzbauverbandes NRW. „Als Bauausführende leisten wir die Vorarbeit und legen die Entwürfe vor, können sie aber nicht selbst bei der Ingenieurkammer-Bau einreichen. Nun sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür seitens der nordrhein-westfälischen Regierung endlich geschaffen.“

Maurer, Betonbauer und Zimmerer mit 5 Jahren Meistertitel

Eingeschränkt bauvorlageberechtigt sind Maurer, Betonbauer oder Zimmerer, die seit mindestens fünf Jahren über den Meistertitel verfügen, eine entsprechende Weiterbildung absolvieren und eine zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Bei Erfüllen der Voraussetzungen können sie sich in das Verzeichnis der Ingenieurkammer-Bau NRW eintragen lassen und auch als Nicht-Architekten eingeschränkt Bauvorlagen erstellen und einreichen. Dies regelt § 67 Absatz 4a BauO NRW 2018 seit dem 01.01.2024. Die zugehörige Rechtsverordnung auf Grundlage von § 87 Absatz 2a BauO NRW 2018 trat am 01.05.2024 in Kraft.

„Der große Vorteil: Wir kommen bei den kleinen Baumaßnahmen schneller voran, also bei dem Bau von Einfamilienhäusern, Carports, dem Ausbau von Dachgeschossen,“ so Johannes Schmitz. „Zeit und Kosten werden eingespart – das lohnt sich“, ergänzt der Betriebsinhaber der Firma J. Schmitz Zimmerei und Holzbau.

Weiterbildung legt wichtigen Grundstein

Die ersten Handwerksmeister absolvierten die Fortbildung für die Kleine Bauvorlagenberechtigung NRW
Foto: BZB

Die ersten Handwerksmeister absolvierten die Fortbildung für die Kleine Bauvorlagenberechtigung NRW
Foto: BZB
Für die Eintragung in das Verzeichnis der Ingenieurkammer-Bau ist das Absolvieren einer spezialisierten Weiterbildung erforderlich. „Nachdem die rechtliche Basis geschaffen war, entwickelten wir eine Fortbildung, die alle Vorgaben erfüllt“, so Thomas Murauer, Geschäftsführer der BZB. „Die hauptsächlich rechtlichen Themen werden von hochkarätigen Referenten praxisnah dargelegt.“

Das BZB-Seminar „Weiterbildung gem. Regelung zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister HandwerkBau-VO NRW“ umfasst 80 Unterrichtsstunden und beschäftigt sich neben dem öffentlichen Baurecht mit Planungsrecht, Bauordnungsrecht und zivilrechtlichen Grundlagen – vermittelt von praxiserfahrenen Fachjuristen. Experten aus Architektur und Bauwesen führen weitere Themen, wie Kostenplanung, bautechnische Nachweise der Entwürfe und Brandschutz aus. Dabei ist die Verknüpfung der fachpraktischen Kenntnisse und Erfahrungen der Teilnehmenden mit den gesetzlichen Auflagen von zentraler Bedeutung.

„Viele Normen und Gesetze spielen bei der Aufgabe eine große Rolle“, resümiert Johannes Schmitz. „Das vermittelte Wissen in der Weiterbildung hat unseren Horizont maßgeblich erweitert. Die Dozentinnen und Dozenten gewährten uns einen sehr guten und interessanten Einblick in die Vorschriften und verknüpften durch Fallbeispiele die Theorie mit der Praxis.“

Nächster Lehrgang im November 2024

„Mit dem Lehrgang wollen wir für die Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister einen Perspektivwechsel schaffen“, schlussfolgert Thomas Murauer. „Denn dass sie bauen und ausführen können, steht außer Frage. Aber wie eine Baubehörde „denkt“ und was zu beachten ist – dies wollen wir vermitteln.“

Der nächste Lehrgang findet vom 2.10. – 08.11.2024 in Teilzeit statt. Die Teilnahme ist online oder in Präsenz im BZB Krefeld möglich. Der Lehrgang ist online auf www.bzb.de buchbar. Bei Fragen steht das BZB-Team der Weiterbildung unter 02151 / 51 55 30 oder akademie@bzb.de zur Verfügung. (bhw/ela)

 

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