Gefahrenabwehr bei Grundwasserwiederanstieg: Einzelhaussicherung

Die Braunkohleförderung hat in den Bergbaurevieren der Lausitz und Mitteldeutschlands zu einer großräumigen Absenkung des Grundwasserspiegels geführt. Mit der teilweisen Einstellung der bergbaulichen Wasserhaltung steigt nun der Grundwasserspiegel in diesen Regionen wieder an. In der Zwischenzeit wurden dort unter anderem auch Wohnhäuser erbaut, ohne den Sachverhalt des Grundwasserwiederanstiegs zu berücksichtigen. Daher können Gefahren von Vernässungen und sonstigen Bauwerksschäden an Wohngebäuden entstehen. Um die erkannten Konfliktpotentiale zu bewältigen, führt die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (kurz LMBV) Gefahrenabwehrmaßnahmen zum Schutz der Gebäude vor bergbaulich bedingt wiederansteigendem Grundwasser durch.

Mit Umsetzung der Gefahrenabwehr soll dem prognostizierten Grundwasserstand durch bauliche und konstruktive Maßnahmen an Gebäuden entgegengewirkt werden. Die Gebäude werden durch verschiedene Techniken, wie Entfernen des Gebäudes aus dem Grundwasser (Gebäudeanhebung), Bauwerksabdichtung (zum Beispiel Einbau einer wasserdichten Wanne in den Keller, Außenhautabdichtung), Kellerverfüllung und Absenkung des Grundwassers durch ständige Wasserhaltung (zum Beispiel Ringdrainagen um das Gebäude, Einzelbrunnen) gesichert.

Die Arbeiten zum Schutz der Bebauung sollen von 2013 bis 2017 durchgeführt werden. In den einzelnen Regionen Mitteldeutschlands werden insgesamt schätzungsweise rund 500 Einzelhaussicherungen durchgeführt werden müssen. Die LMBV als öffentlicher Auftraggeber ist verpflichtet die Leistungsvergaben unter Berücksichtigung geltender vergaberechtlicher Regelungen gemäß VOB beziehungsweise VOL auszuschreiben. Die Veröffentlichung der jeweiligen Bekanntmachungen erfolgen durch die LMBV in Druckschriften verschiedener Verlage und im Internet unter www.lmbv-einkauf.de

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