Nachbar gegen Wärmedämmschicht wegen der Abstandssituation

Bei offener Bauweise muss zwischen den Gebäuden auf benachbarten Grundstücken ein bestimmter Abstand eingehalten werden, was zu Schwierigkeiten führt, wenn ein bereits vorhandenes Ge­­bäude nachträglich mit einer Wärmedämmschicht versehen werden soll. Wird dadurch der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand unterschritten, kann die Bau­­genehmigungsbehörde eventuell eine Abweichung von der Vorschrift zulassen, wenn diese unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderungen und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Jedoch reicht das Interesse des Grundstückseigentümers, zur Verbesserung des Wärmeschutzes seine Außenwände nachträglich zu dämmen, allein nicht aus, um von den Abstandsvorschriften abzuweichen.

Im konkreten Fall wäre die Einhaltung einer mindestens 3 m tiefen Abstandsfläche erforderlich gewesen. Diese Fläche stand nicht zur Verfügung, da die Außenwand nach der Ausführung der Dämmarbeiten nur noch 2,33 m von der Grenze entfernt gewesen wäre.

Auch kam es auf die Belange des Brandschutzes an. Insoweit sind für Gebäude, die weniger als 2,50 m von der Nachbargrenze entfernt errichtet worden sind, Gebäudeabschlusswände herzustellen, es sei denn, dass ein Abstand von mindestens 5 m zu bestehenden oder zulässigen Gebäuden öffentlichrechtlich gesichert ist. Von einer Gebäudeabschlusswand konnte aber keine Rede sein, weil diese Wand Öffnungen hatte. Auch wäre nach Durchführung der Dämmarbeiten die Wand lediglich 4,84 m von der Wand des Hauses des Nachbarn entfernt gewesen, der deshalb mit Erfolg Nachbarwiderspruch eingelegt hatte (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 29.5.2008 – 10 B 616/08).


– Dr. tt –

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 7-8/2010

Bis ins Detail

Dies war auch bei der Dämmung des Dachgeschosses eines historischen Gutshofes in Schkeuditz der Fall. Hier waren die Fachhandwerker der Leipziger ABR-proligna Holz- und Bautenschutz GmbH mit...

mehr
Ausgabe 05/2014

Weiße Wolle für die Wand Mit Einblasdämmung aus Mineralwolle für zweischaliges Mauerwerk Ziegelbauten aus den 1960er-Jahren in Westerstede gedämmt

Typisch für den Nordwesten Niedersachsens wurden in Westerstede die meisten Gebäude in robuste zweischalige Klinkerfassaden gekleidet. Anders als bei Neubauten, deren Luftschicht zwischen dem...

mehr
Ausgabe 11/2013

Feuchte Außenwand und Schimmel

Auch monolithische Gebäude können Probleme mit feuchten Außenwänden und oftmals daraus resultierender Schimmelbildung in Innenräumen bekommen, und das nicht nur am kritischen Sockel. Oft sind es...

mehr
Ausgabe 06/2018

Gas- und wasserdicht – Hauseinführungen fachgerecht einbauen

Mit Bauschaum wird?s schon hinhauen? Solche ?Baustellenl?sungen? k?nnen das Eindringen von Feuchtigkeit und Gasen nicht zuverl?ssig verhindern Fotos: FHRK

Um zu gewährleisten, dass die Dichtung der Hausdurchdringung zuverlässig das Eindringen von Feuchtigkeit, Schleich- und Radongasen aus dem Erdreich verhindert, fordert der Deutsche Verein des Gas-...

mehr
Ausgabe 11/2020

Nachträglich erdberührte Bauwerksabdichtung – Ausführung nach der neuen FPD-Richtlinie

Vor dem Aufbringen einer Abdichtung aus FPD m?ssen zun?chst lose Schichten entfernt werden

Hinsichtlich der Verwendung und der Verarbeitung der Produkte orientiert sich die Richtlinie an dem seit Juli 2017 neu konzipierten Regelwerk zur Bauwerksabdichtung, insbesondere an die DIN 18?195 -...

mehr