Plötzlich berufsunfähig
Die Zahlen sind alarmierend: Jährlich müssen fast 200 000 Deutsche ihre Arbeit wegen einer Krankheit oder eines Unfalls aufgeben. In vielen Handwerksberufen liegt die Quote sogar noch höher. Schließlich arbeiten Maurer, Zimmermann, Schreiner und Co. körperlich hart und oft in gefährlicher Umgebung.
Doch ob Angestellter oder Selbstständiger – die eigene Arbeitskraft ist das wichtigste Werkzeug des Handwerkers. Wie man sie absichert, erläutern die Vorsorgeexperten der Ergo Lebensversicherung.
Wenn man berufsunfähig wird, erhält man vom Staat eine Berufsunfähigkeitsrente ... richtig?
Nicht ganz. Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur noch für vor dem 2. Januar 1961 Geborene. Jüngere Betroffene erhalten bestenfalls die so genannte Erwerbsminderungsrente. Anspruch hat aber nur, wer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Selbstständige Handwerker können sich unter bestimmten Voraussetzungen jedoch davon befreien lassen – und sind dann im Falle einer Berufsunfähigkeit überhaupt nicht abgesichert. Zudem gibt es die volle Erwerbsminderungsrente nur, wenn man keinerlei Tätigkeit mehr für drei Stunden täglich ausüben kann. Und selbst dann ist die Rente sehr gering: In der Regel entspricht sie nur etwa 30 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens.
Wie können sich Handwerker gegen das Risiko der
Berufsunfähigkeit absichern?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich für alle Berufsgruppen sinnvoll. Für Handwerker und selbstständige Unternehmer ist sie fast schon ein Muss. Mit einer solchen Police erhalten Versicherte im Fall der Fälle eine monatliche Rente, so dass für finanzielle Sicherheit gesorgt ist. Gute Versicherer leisten übrigens schon dann, wenn eine 50-prozentige Berufsunfähigkeit vorliegt.
Worauf sollten Handwerker beim Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung achten?
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente kann man selbst wählen. Man sollte sie nicht zu gering ansetzen, schließlich ist sie im Unglücksfall oft das einzige Einkommen. 75 Prozent des Nettoeinkommens sind ein guter Richtwert. Zudem sollte man darauf achten, dass berufstypische Krankheiten im Versicherungsschutz nicht ausgeschlossen sind. Besonders wichtig ist es auch, dass der Versicherer auf die so genannte „abstrakte Verweisung“ verzichtet: Dann erhält man die Berufsunfähigkeitsrente, wenn man in seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann – außer man geht freiwillig einer anderen Arbeit nach. Ein letzter Tipp: Je jünger man beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto günstiger sind die Beiträge. Zudem ist man in jungen Jahren oft gesünder, was Leistungsausschlüsse (die Festlegung, dass einzelne gesundheitliche Risiken nicht abgedeckt werden) weniger wahrscheinlich macht.
In vielen Handwerksberufen ist die Gefahr besonders groß, berufsunfähig zu werden