Die konventionelle Vermörtelung von Brandschutzzargen ist für den Handwerker sehr zeit- und arbeitsaufwendig. Entsprechend begrüßt das Bauhandwerk vor Ort die Markteinführung des neuen Brandschutz-Montageschaums für T 30-Türen durch Novoferm: Speziell in Gebäuden mit einer vergleichsweise geringen Zahl an Türen erspart die Schaummontage dem Handwerker 20 bis 50 Prozent Montagezeit. Dieser Zeit- und damit Kostenvorteil schlägt dank erweiterter Zulassung jetzt noch umfassender zu Buche: Den Brandschutz-Montageschaum darf der Handwerker ab sofort für alle Eckzargen, Eck- und Gegenzargen sowie Umfassungszargen bis zu einer Türgröße von 1350 x 2500 mm einflügelig und bis zu 3000 x 3000 mm zweiflügelig einsetzten – also für alle Tür-Typen T 30-1 N2/50 und T 30-2 N22/50. Die gemäß DIN EN 1634-1 geprüfte und nach DIN 4102-5 zugelassene Zargenhinterfüllung mit dem Brandschutz-Montageschaum gilt unabhängig von der Art, wie die Zarge montiert ist: Die Schraub- und Dübelmontage ist in Mauerwerk oder Beton ebenso erlaubt wie das Anschweißen des Rahmens. Die zulassungskonforme Montage ist über die Hersteller-Bescheinigung hinaus durch ein Etikett auf der Schaumdose dokumentiert, das einfach abgelöst und auf die Übereinstimmungsbestätigung geklebt werden kann.
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