Standards für überbetriebliche Ausbildung
Die SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) organisiert und steuert die Qualitätsprüfung überbetrieblicher Ausbildungsstätten. Ziel ist es, hier bundesweit einheitliche Mindeststandards sicherzustellen. Durchgeführt werden die Prüfungen von der DEKRA Certification GmbH.
Die deutsche Bauwirtschaft verfügt bereits seit 1976 über das umlagefinanzierte Berufsausbildungsverfahren. Jährlich erstattet die SOKA-BAU aus Beitragsmitteln aller Betriebe etwa 200 Mio. Euro für Ausbildungsvergütungen direkt an die ausbildenden Betriebe und etwa 92 Mio. Euro an die überbetrieblichen Ausbildungsstätten. Ein System, das auch in anderen Branchen zunehmend auf Interesse stößt.
Die Qualität der überbetrieblichen Ausbildung hat in der Bauwirtschaft seit jeher einen hohen Stellenwert. Erstmals sind hierfür nun auch verbindliche, bundesweit einheitliche Mindeststandards im Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (§ 25 BBTV) festgelegt worden, deren Einhaltung regelmäßig geprüft wird. Diese beziehen sich auf die überbetrieblichen Ausbildungsstätten im Allgemeinen, die Lehr- und Lernstrukturen, die materiell-technischen Voraussetzungen, die personellen Voraussetzungen sowie die angeschlossenen Internate oder Beherbergungsstätten. „Mit diesem klaren Bekenntnis zur Qualität von Ausbildung stellt sich die Bauwirtschaft auch im Wettbewerb der Branchen um den Fachkräftenachwuchs zukunftsorientiert auf“, sagt SOKA-BAU-Vorstandsmitglied Manfred Purps.
Um die überbetrieblichen Ausbildungsstätten auf die neuen Qualitätskriterien und deren Prüfung vorzubereiten, hat SOKA-BAU bereits fünf bundesweit verteilte Informationsveranstaltungen durchgeführt. Im kommenden Ausbildungsjahr werden alle rund 220 überbetrieblichen Ausbildungsstätten, die derzeit bei SOKA-BAU gelistet sind, hinsichtlich der Qualitätsanforderungen von der DEKRA Certification GmbH geprüft.
Die Qualität der überbetrieblichen Ausbildung ist nun bundesweit einheitlich festgelegt