Corona - Hilfe für Handwerksbetriebe
Handwerksbetriebe der Baubranche können in der Coronakrise unterschiedliche Hilfsprogramme in Anspruch nehmen. Das Instrumentarium reicht von Kurzarbeitergeld über Soforthilfen bis zu KfW-Krediten.
Am Montag haben die „Wirtschaftsweisen“ – der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung – als Folge der Corona-Pandemie eine tiefgreifende Rezession der Wirtschaft vorhergesagt. Präzise Vorhersagen darüber, wie starkt der Wirtschaftseinbruch sein wird und in welchem Zeitraum eine Erholung möglich ist, geben die Fachleute, die die Bundesregierung beraten, aber nicht ab. Das sei auch gar nicht möglich, da dies davon abhänge, wie lange und wie strikt noch Maßnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sind.
Mehr als 80 Prozent der deutschen Unternehmen rechnen in diesem Jahr mit Umsatzrückgängen, das ergab die aktuelle Blitzumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter bundesweit 15 000 Betrieben aus allen Branchen und Regionen. Jedes vierte Unternehmen schreibt mehr als die Hälfte des Umsatzes ab – und fast jedes fünfte Unternehmen fürchtet eine Insolvenz.
Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben umfassende zusätzliche Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt. Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für diese Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie für Selbständige und Freiberufler bis zu 10 Beschäftigten. Im Einzelnen ist vorgesehen:
bis 9000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten,
bis 15 000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.
Die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte über die Soforthilfen für kleine Unternehmen finden Sie hier.
Liquiditätslücke
„Das Paket der Bundesregierung bietet vor allem Sofortzuschüsse für Kleinstunternehmen und in Notfällen auch direkte Kapitalspritzen für große Unternehmen an,“ so DIHK-Präsident Eric Schweitzer. Es tue sich aber noch eine gefährliche Lücke insbesondere bei mittelständischen Unternehmen auf. Dort könne die Liquiditätslücke bei aktuellen Umsätzen nahe Null und absolut unsicherer Perspektive nicht mit Kreditprogrammen im banküblichen Verfahren geschlossen werden. „Meine Befürchtung ist, dass trotz der 80 beziehungsweise 90 Prozent Bürgschaft durch den Staat viele Unternehmen wegen der Krise durch die so genannte bankübliche Prüfung fallen.“ Denn bei einem Shutdown mit vollständigem Umsatzverlust gebe es nach herkömmlicher Prüfung keine Kreditwürdigkeit und das gelte selbst dann, wenn das Unternehmen eigentlich kerngesund sei.
Hilfreiche Links
Eine nach Bundesländern geordnete Liste, wo man Soforthilfen beantragen kann, finden Sie hier.
Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld gibt es auf einer Seite des Arbeitsministeriums.
Um einen Gesprächstermin mit der Hausbank zur Beantragung eines KfW-Kredits vorzubereiten, gibt es auf dieser Seite der KfW hilfreiche Hinweise.