Dämmen wird zur Pflicht!

Die Dachflächen des Hauses zu dämmen, ist aus Energiespargründen immer sinnvoll. Wenn der begehbare Dachboden nur als Lagerraum gebraucht wird, ist nun auch zumindest die oberste Geschossdecke zu dämmen. Bei Nutzung als Wohnraum muss sogar das gesamte Dachgeschoss gedämmt werden.

Die Bundesländer sind verpflichtet, die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) umzusetzen; ab 2012 gelten deshalb neue Vorschriften. War es bislang so, dass im Altbau das Dämmen der Dachfläche weitgehend im Ermessen des Eigentümers lag, so wird nun entweder – bei Nutzung des Speichers als Wohnraum – eine Unter-, Zwischen- oder Aufsparrendämmung Pflicht oder – bei Nutzung als Speicherboden – zumindest die Dämmung der obersten Geschossdecke. Der Gesetzgeber will damit den unkontrollierten Wärmedurchgang vom beheizten Voll- ins unbeheizte Dachgeschoss begrenzen, so dass weniger Raumwärme verloren geht. Bei der Sanierung bietet sich neben den herkömmlichen Dämmstoffen vor allem die Verwendung von Dämmkeilen, -matten oder –platten aus natürlichen Holzfasern an.

Holzfaser-Dämmprodukte lassen sich für vielfältige Anwendungen miteinander kombinieren; beim Dachgeschossausbau sind sie erste Wahl zum Dämmen der obersten Geschossdecke, der Dachflächen, der Drempel und der Giebelwände. Die diffusionsoffene Struktur des natürlichen Materials gibt bauphysikalische Sicherheit, bewirkt ein ausgeglichenes Raumklima und sorgt für behagliches Wohlbefinden in gedämmten Innenräumen. Außerdem sind Dämmprodukte aus Holzfasern weitgehend alterungsbeständig, was ein spürbares Plus an Wohnkomfort durch gleichzeitigen Schutz vor Kälte, Hitze sowie Schall für etliche Jahrzehnte garantiert. Das liegt an den besonderen bauphysikalischen Eigenschaften: Bereits das Vollholz aus dem Wald zeichnet sich durch eine auffallend geringe Wärmeleitfähigkeit aus.


Aufklärung durch den Fachhandwerker ist wichtig

Viele Hauseigentümer haben also nur noch wenige Wochen Zeit, ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Nachdämmpflicht zu genügen; dem Bauhandwerk winken dadurch Zusatzgeschäfte, die die betriebliche Auslastung während der traditionell eher auftragsschwachen Wintermonate erhöhen. Da die Arbeiten in der kalten Jahreszeit erledigt werden müssen, wird der Effekt der Dämmmaßnahme für den Bauherrn schon kurze Zeit nach der Ausführung spürbar: Laut VHD ist davon auszugehen, dass sich durch fachgerechtes Dämmen der obersten Geschossdecke mit Holzfaserplatten der unkontrollierte Wärmedurchgang ins unbeheizte Dachgeschoss um maximal drei Viertel verringern lässt! Der absehbare Minderverbrauch an Brennstoffen zum Beheizen der Wohnräume im bewohnten und beheizten Vollgeschoss trägt zur raschen Amortisation der baulichen Investitionen bei.


Alt- und Neukunden bewerben

Handwerksbetriebe, die oberste Geschossdecken mit natürlichen Holzfaserprodukten dämmen, sollten auf ihr erweitertes Leistungsangebot schnellstmöglich aufmerksam machen, indem sie für den Einsatz von Holzfaserdämmplatten im Haus kräftig die Werbetrommel Bestandskunden und auch potenzielle Neukunden sind die Zielgruppe.


Keine Regel ohne Ausnahmen

Die Dämmpflicht für oberste Geschossdecken gilt nicht, wenn der Eigentümer sein Ein- oder Zweifamilienhaus am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat oder die erforderlichen finanziellen Aufwendungen nicht durch die Energieeinsparung innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden können – was zum Beispiel bei Ferienwohnungen oder -häusern der Fall sein kann (weitere Ausnahmeregelungen siehe Web-Service unter www.bauhandwerk.de).


Eine Dämmung ist immer sinnvoll

Eine zusätzliche Holzfaserdämmung auf die oberste Geschossdecke aufzubringen, kann dennoch nicht schaden, zumal der Energiebedarf des Hauses durch die sofort spürbare Verminderung des Wärmedurchgangs ins unbeheizte Dachgeschoss deutlich verringert wird und somit im ureigenen Interesse jedes Hausbewohners liegen sollte.


Autor


Achim Zielke ist freier Journalist und auf Baufachthemen spezialisiert. Eines seiner Themengebiete ist die energetische Gebäudesanierung.



Der Wärmeverlust lässt sich durch die fachgerechte Dämmung um drei Viertel mindern

Welches Dämmprodukt passt?


Hilfestellung bei der Argumentation, welches Dämmprodukt für welches Gebäude zur Verwendung im Dachbereich am besten geeignet ist, leisten die Anbieter von Holzfaserdämmstoffen; ihre Kontaktadressen finden sich auf der Website www.holzfaser.org im >Herstellerverzeichnis<.

Das Gesetz beruht auf die EnEV 2009


Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) schreibt vor, dass begehbare Geschossdecken zum bislang ungedämmten Speicherboden ab 1. Januar 2012 über einen Wärmeschutz verfügen müssen, der die Transmissionsverluste auf U = 0,24 W/m²K begrenzt. Bei Eigentumsübertragungen gilt: Erwerber bestehender Wohnhäuser haben maximal zwei Jahre Zeit, ihren Dämmpflichten nachzukommen.

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