Das Recht auf unserer Seite

Zusätzlich zu den Rechtsbeiträgen, die in regelmäßiger Folge in der Zeitschrift bauhandwerk erscheinen, bietet die Redaktion den Lesern seit Anfang des Jahres einen Online-Service an: Parallel zur Veröffentlichung jeder Ausgabe der Zeitschrift bauhandwerk finden sich exklusiv auf der Internetseite www.bauhandwerk.de aktuelle Gerichtsurteile, die für den Handwerksunternehmer unmittelbar relevant sind.

Zusammengestellt und gut verständlich aufbereitet werden diese Urteilssprüche von dem erfahrenen Rechtsexperten Dr. Franz Otto. Thematisch umfasst die Online-Rubrik alles, was für den Handwerker im Arbeitsalltag von Bedeutung sein kann. Die aktuellen Veröffentlichungen, die bereits auf unserer Website zum Abruf bereit stehen, befassen sich mit folgenden Themen:

Die erste Meldung beleuchtet einen Fall, in dem der Auftragnehmer einem unzufriedenen Kunden ein Angebot zur Nachbesserung „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ und „ohne Anerkennung der Mangelhaftigkeit“ unterbreitete. Später kam es zwischen den Werkvertragsparteien erneut zu Differenzen; der Unternehmer lehnte weitere Nachbesserungen ab. Das Gericht vertrat in diesem Fall die Ansicht, dass sich der Unternehmer durch die Nachbesserung aus Kulanz schadensersatzpflichtig gemacht hatte.

Ein weiterer Beitrag behandelt die Vergütung für nachträglich vereinbarte Werkleistungen: Nachdem der Auftragnehmer die Arbeiten ausgeführt hatte, übersandte er dem Auftraggeber die Schlussrechnung, die jedoch nicht vollständig bezahlt wurde. Der Auftraggeber war der Auffassung, darin wäre ein Mehrvergütungsanspruch gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B enthalten, der aber unbegründet wäre.

Infotext Nummer Drei befasst sich mit dem Nachweis von Stundenlohnarbeiten: Auch wenn Stundenlohnzettel erst im Nachhinein, deutlich nach Ausführung der Arbeiten, möglicherweise nach Ablauf der in § 15 VOB/B geregelten Frist vorgelegt worden sind, steht ein solcher Vertragsverstoß der Annahme eines Anerkenntnisses nicht entgegen.

Und wie gelangen Sie zu den Online-Rechtsinfos? Das ist denkbar einfach: Auf unserer Homepage www.bauhandwerk.de finden sie in der oberen Menüleiste ganz rechts die Rubrik „Recht“. Mit einem Klick gelangen Sie von dort zu den aktuellen Urteilen, die auch als pdf abrufbar sind. Zusätzlich haben Leser Zugriff zum Archiv, in dem sämtliche online veröffentlichten Rechtstexte abrufbar sind.

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