Editorial über die Sanierung von Technikdenkmalen
wie lassen sich historische Gebäude vor dem Abriss bewahren? Bauherren, Planer und Handwerker brauchen Visionen, Geld, Material und vor allen Dingen klare gesetzliche Vorgaben und Fördermöglichkeiten. Schließlich geht es um Substanzerhalt und Klimaschutz. Die im Bauwerk gebundene graue Energie bleibt erhalten, Baustoffe werden recycelt. Die Umnutzung und Sanierung bestehender Gebäude ist daher ein sinnvoller Beitrag zum nachhaltigen Bauen.
Allerdings sollte die Bundesregierung ihre Hausaufgaben machen. „Die Sanierungsquote in Deutschland ist weiter im freien Fall“, warnt Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG). „Die Politik muss jetzt energisch eingreifen, um dem Abwärtstrend entgegenzuwirken. Dazu gehören vor allem verlässliche Förderbedingungen für die Bürger und die ausführenden Handwerksbetriebe“, fordert er.
Fakt ist: Die Quote energetischer Sanierung im Gebäudebestand in Deutschland ist zum Jahresende 2023 weiter auf ein Allzeittief von 0,72 Prozent gefallen. Dies hat die aktuelle Marktdatenstudie der B+L Marktdaten Bonn im Auftrag des BuVEG ergeben. Schon im ersten Halbjahr 2023 lag die Quote bei 0,83 Prozent, im Jahr 2022 bei 0,88 Prozent. „Um die Klimaziele im Jahr 2030 für den Gebäudesektor zu realisieren, ist aber eine Sanierungsquote von rund 2 Prozent notwendig“, sagt Hinrichs.
Wir wollen Sie in unserer ersten Ausgabe der bauhandwerk natürlich nicht pessimistisch ins Jahr 2024 geleiten. Im Gegenteil: Wir stellen äußerst kreative Sanierungs-Projekte vor, die trotz vieler Widrigkeiten realisiert wurden. Rund zehn Jahre hat die Erneuerung des Pumpenhauses in den Herrenhäuser Gärten in Hannover gedauert. Ab Seite 18 schildern wir, wie mehrere Überschwemmungen die Arbeiten immer wieder ausbremsten. Trotz massivster Schäden hielten alle Beteiligten durch. Sie ließen sich auch von steigenden Kosten nicht abschrecken.
In Halle gelang die Umnutzung des Gasometers, der nun ein Planetarium ist. Die historische Ziegelhülle umschließt nun den neuen Baukörper aus Stahlbeton. Auch hier galt es, dem Denkmalschutz und dem Hochwasser Rechnung zu tragen (ab Seite 12).
Die gesetzlichen Vorgaben zum vorbeugenden Brandschutz müssen bei der Sanierung historischer Objekte ebenso beachtet werden. Insbesondere Bauten aus den 1950-er und 1960-er Jahren erfüllen diese nicht. Wie man die Massivdecken solcher Gebäude mit Putz brandschutztechnisch ertüchtigen kann, zeigen wir ab Seite 24.
Viel Mut und Geduld bei Ihren Projekten wünscht
Michaela Podschun
Redakteurin der Zeitschriften bauhandwerk und dach+holzbau