Deutsche Baufirmen behaupten sich im Ausland
25.05.2021Im Jahr 2020 wurden Auftragseingänge aus dem Ausland in Höhe von 26,2 Mrd. Euro verbucht. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie warnt vor dem Lieferkettengesetz.
„Die international tätigen deutschen Baufirmen haben sich 2020 in einem weltweit schwierigen konjunkturellen Umfeld behauptet." Mit diesen Worten kommentierte Hans-Joachim Bliss, Vorsitzender des Auslandsbau-Ausschusses des Hauptverbandes des Deutschen Bauindustrie, das Ergebnis der Auslandsbaustatistik. Im Vorjahr hätten die Baufirmen Auftragseingänge aus dem Ausland in Höhe von 26,2 Mrd. Euro (2019:4,8 Mrd. Euro) verbucht, die internationale Bauleistung habe bei 27,6 Mrd. Euro (2019: 4,4 Mrd. Euro) gelegen.
„Das Baugeschäft konnte sich trotz der Corona-bedingten Rückgänge gegenüber 2019 weiter behaupten. Komplette Einbrüche wie in anderen Industriezweigen konnten vermieden werden, so dass Bautätigkeit in nahezu allen Regionen der Welt zu verzeichnen war", so Bliss weiter. Die Auftragseingänge hätten sich in letzter Zeit wieder gut entwickelt, so dass für 2021 mit einer stabilen Bautätigkeit gerechnet werden kann.
Bliss verwies aber auf die in vielen Ländern aufgelegten Konjunkturprogramme, in denen - wie zum Beispiel in den USA - hohe Investitionen in die Infrastruktur enthalten seien. Die international tätigen deutschen Baufirmen hätten mit ihrer unbestrittenen Ingenieurkompetenz gute Chancen, an diesen Programmen zu partizipieren.
Eine Warnung sprach Bliss allerdings in Hinsicht auf das geplante Lieferkettengesetz aus. Für das laufende Gesetzgebungsverfahren sieht die Bauindustrie erheblichen Nachbesserungsbedarf. „Eine Regelung für alle Industriezweige gleichermaßen bringt für die Baubranche mit ihren ständig wechselnden Projektstandorten und damit auch Zulieferern eine nicht mehr zu bewältigende Herausforderung. Eine Sanktionierung, der zufolge Firmen wegen eines Sorgfaltspflichtverstoßes zeitweise von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können, würde die Bauwirtschaft, für die die öffentliche Hand ein eminent wichtiger Auftraggeber ist, im Vergleich zu anderen Branchen in außergewöhnlicher Weise belasten und den Wettbewerb um öffentliche Bauaufträge gesetzeswidrig einschränken", mahnte Bliss.
„Die Verantwortung für die mittelbaren und unmittelbaren Zulieferer, auch in Ländern mit anderen Gesetzgebungen und Kulturen, könnte die deutschen Auslandsbaufirmen zum Rückzug aus einigen Märkten veranlassen. Eine solche Entwicklung wäre kontraproduktiv im Hinblick auf das entwicklungspolitische Ziel der Bundesregierung, das Engagement der deutschen Wirtschaft in den Partnerländern - speziell in Afrika - zu stärken." (bhw/ela)
Das Lieferkettengsetz
Ein Lieferkettengesetz soll Unternehmen verpflichten oder in Haftung nehmen, die im Ausland beschafften Vorleistungsgüter oder Fertigerzeugnisse in allen Phasen ihrer Lieferkette auf etwaige umweltschädigende oder gegen die Arbeitsbedingungen verstoßende Produktionsverfahren zurückzuverfolgen. Laut Bundesregierung werden im Zuge der weltweiten Lieferketten immer wieder grundlegende Menschenrechte verletzt. Dazu zählen Kinderarbeit, Ausbeutung, Diskriminierung und fehlende Arbeitsrechte. Auch die Umweltzerstörung werde in den Blick genommen: illegale Abholzung, Pestizid-Ausstoß, Wasser- und Luftverschmutzung.
„Unternehmen in Deutschland verdienen an dem, was in anderen Teilen der Welt erarbeitet wird. Darum tragen sie auch Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette“, sagt die Bundesregierung. Mit dem „Gesetzesentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ sollen deutsche Unternehmen verpflichtet werden, ihrer globalen Verantwortung besser nachzukommen.
Das deutsche Lieferkettengesetz soll ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gelten, ab 2024 für Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren und bei Verstößen sanktionieren.
Gegründet hat sich die „Initiative Lieferkettengesetz.“ Das ist ein Zusammenschluss zahlreicher Organisationen, die die Wichtigkeit eines Lieferkettengesetzes betonen.