Drei neue Berufskrankheiten beschlossen
25.02.2025Am 1. April 2025 tritt die Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in Kraft. Mit der Verordnung wird unter anderem die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Um einer Erkrankung frühzeitig gegenzusteuern, bietet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit dem Schulterkolleg ein präventives Therapieprogramm.
Schwere Lasten heben, über Kopf arbeiten und monotone Bewegungsabläufe: Das alles beansprucht die Schultergelenke stark und kann die Rotatorenmanschette der Schulter schädigen, heißt es von der BG Bau. Besonders betroffen sind zum Beispiel Beschäftigte im Maurer-, Maler- und Dachdeckerhandwerk, im Trockenbau sowie im Reinigungsgewerbe. Die Rotatorenmanschette besteht aus Muskeln und Sehnen, die das Schultergelenk umschließen und stabilisieren.
Schäden an Sehnen und Muskeln
Ständiges Über-Kopf-Arbeiten belastet die Schulter.
Foto: Michal Jarmoluk / Pixabay
„Wiederholte Bewegungen und hohe Belastungen der Schulter über Jahre hinweg können zu strukturellen Schäden an Sehnen und Muskeln führen“, erklärt Jörg Wachsmann, Leiter der Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen bei der BG Bau. „Betroffene leiden häufig unter Schmerzen und Kraftverlust und können den Arm nicht mehr richtig oder nur noch eingeschränkt bewegen.“
Die Aufnahme der Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten folgt den Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Mit der neuen Verordnung wurden neben der Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter zudem die Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern sowie die chronische obstruktive Bronchitis durch Quarzstaub in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Seit März 2024 gibt es auch eine neue sogenannte Wie-Berufskrankheit: das Parkinson-Syndrom durch Pestizide. Die Erkrankung kann bei Vorliegen aller Voraussetzungen wie eine Berufskrankheit anerkannt werden, auch wenn sie noch nicht in die BKV aufgenommen ist. Der Leistungsumfang bei Anerkennung einer Wie-Berufskrankheit ist derselbe wie bei einer Berufskrankheit.
Präventives Angebot gegen berufsbedingte Schulterbeschwerden
„Schon vor Inkrafttreten der neuen Verordnung konnten die drei nun aufgenommenen Berufskrankheiten, darunter die Schädigung der Rotatorenmanschette, als sogenannte Wie-Berufskrankheit anerkannt werden“, betont Jörg Wachsmann. „Wir bieten daher bereits seit einiger Zeit ein präventives Therapieprogramm, das Schulterkolleg, an. Damit wollen wir Schultererkrankungen gezielt entgegenwirken, so dass eine Berufskrankheit gar nicht erst entsteht.“
Das dreiwöchige, kostenfreie Programm wird in Zusammenarbeit mit berufsgenossenschaftlichen Präventionszentren durchgeführt und kombiniert medizinische Therapien mit ergonomischen Schulungen. Teilnehmende lernen, ihre Schulterbelastung zu reduzieren und ihre körperliche Fitness zu verbessern.
Die BG Bau übernimmt sämtliche Kosten, einschließlich Fahrt- und Unterbringungskosten, und erstattet den Unternehmen das Arbeitsentgelt der Teilnehmenden. Interessierte können sich per E-Mail an rrl@bgbau.de wenden oder die Servicehotline unter 0800 3799 100 kontaktieren. Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: www.bgbau.de/schulterkolleg. (bhw/ela)