Neue Leitlinie zur Qualität von vorgehängten und hinterlüfteten Fassaden
09.04.2021Wie lässt sich die Qualität einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade (VHF) beurteilen und welche Toleranzen sind zulässig? Wann ist das Erscheinungsbild beeinträchtigt und welche Grenzabweichungen sind vertretbar?
Mit der neuen Leitlinie „Beurteilungsmethodik und Toleranzen von vorgehängten hinterlüfteten Fassaden (VHF)“ gibt der „Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden e.V“ (FVHF) einen praxisorientierten Handlungsleitfaden heraus, der Bauherren, Planern und Verarbeitern wertvolle Hilfestellungen zur Abnahme einer VHF an die Hand gibt.
Fassaden beeinflussen maßgeblich die Qualität eines Gebäudes – neben dem gestalterischen Wert ist die technische Ausführung ein wesentliches Kriterium zur Beurteilung des Bauteils, das die Schnittstelle zwischen Innen- und Außenraum markiert. Die neue Leitlinie des Fachverbandes legt den Rahmen für VHF-spezifische und teilweise nicht in Normen und Vorschriften geregelte Toleranzen fest. Beurteilt wird unter gebrauchsüblichen Bedingungen und mit der Berücksichtigung, dass es sich bei der VHF um eine unter Baustellenbedingungen handwerklich erstellte Bauleistung handelt.
Grundlage für eine optische Beurteilung
„Ausführlich geht die FVHF-Leitlinie im ersten Teil auf die Beurteilungskriterien ein und hält die Grundbedingungen für eine optische Beurteilung fest“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes. Zur Bewertung der Qualität der Fassadenausführung stellt zum Beispiel die „Oswald-Matrix“ den Grad der optischen Beeinträchtigung die Gewichtung des optischen Erscheinungsbildes gegenüber. Hier kann die Bedeutung des Merkmals für die Gebrauchstauglichkeit mit „sehr wichtig“ bis „unwichtig“ gewertet und der Grad der optischen Beeinträchtigung von „sehr stark“ bis „geringfügig“ zugeordnet werden.
So lässt sich klar ablesen, ob es sich bei dem optischen Mangel um eine Bagatelle, eine hinnehmbare oder nicht hinnehmbare Beeinträchtigung handelt. Auch zu den zulässigen Farbtoleranzen und zur Oberflächenqualität hält die FVHF-Leitlinie bewährte Beurteilungsmethoden bereit. „Maßabweichungen lassen sich im Bauprozess nie ganz vermeiden. Die DIN 18202:2019-07 regelt, welche Toleranzen zulässig sind. Diese gelten auch für die VHF und müssen bereits in der Ausführungsplanung berücksichtigt werden“, sagt der Fachverband. Wie genau die Begriffe zur Bewertung der Abweichungen definiert und die Grenzwerte interpretiert werden, fasse die FVHF-Leitlinie im zweiten Teil zusammen. In übersichtlichen Tabellen und Matrizes sowie Detailzeichnungen werden die Grenzwerte für Maß-, Winkel- und Ebenheitsabweichungen veranschaulicht.
Besondere Anforderung an die Fuge
Zusätzliche Toleranzanforderungen gelten bei sichtbaren Befestigungselementen sowie bei der Planung von Fugenbreite und Fugenversatz. In Fällen besonderer Anforderungen an die Fugen als Gestaltungselement sind vor Bauausführung beispielsweise Fugentoleranzen und alternative Toleranzausgleichsvarianten zu vereinbaren. Eine Auflistung der normativen Bezüge und ein Literaturverzeichnis vervollständigen die technische Druckschrift, die von der FVHF-Projektgruppe, unter Leitung von Technikvorstand Georg Stauber, verfasst wurde.
Gegen eine Schutzgebühr von 9,95 Euro kann die FVHF-Leitlinie „VHF Qualität und Beurteilung“ per E-Mail an info@fvhf.de bestellt werden. Zwei weitere FVHF-Leitlinien mit den Titeln „VHF Schallschutz“ und „VHF Gerüste“ sind kurz vor der Fertigstellung. Aktuelle und ausführliche Informationen sind jederzeit unter www.fvhf.de de zu finden. (bhw/ela)