Am Jahresende droht Verjährung
Ende 2015 verjähren sämtliche offenen Forderungen aus dem Jahr 2012, für die kein Mahnbescheid
beantragt oder ein Klageverfahren durchgeführt wurde. Betroffene Handwerksunternehmen sollten bis zum Jahresende ein Mahnverfahren einleiten, um ihre Ansprüche zu wahren.
Der einzige Weg, eine Verjährung offener Forderungen aus dem Jahr 2012 zu verhindern, führt über das gerichtliche Mahnverfahren. Wer seine Ansprüche nicht auf diese Weise bis zum Jahresende anmeldet, dessen Forderungen werden absolut gegenstandslos. Solche Gläubiger müssen die entsprechenden Ansprüche ausbuchen und bleiben dann sogar auf den Kosten sitzen.
Nach drei Jahren setzt Verjährung ein
„Wer den Schritt ins gerichtliche Mahnverfahren und den Antrag auf Mahnbescheid scheut, hat bei Verjährung nach dem 31.12.2015 keine Handhabe gegen seinen Schuldner mehr“, warnt Inkassoexperte Alfons Winhart, Vorstand der Deggendorfer PNO inkasso AG. Dann nämlich werden offene Forderungen aus dem Jahre 2012 drei Jahre alt, und damit setzt automatisch die gesetzliche Verjährung ein. Für Gläubiger bedeutet das, dass ungeklärte Forderungsangelegenheiten komplett vom Tisch sind und es keine Handhabe mehr gibt, um überhaupt jemals das unbezahlte Geld zurückzuerhalten. Kurz: Wer seine Ansprüche verjähren lässt, hat den Schaden.
Ansprüche sichern
Über den Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren lässt sich das verhindern. Am Anfang steht dabei immer der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim zuständigen Mahngericht. „Ausschlaggebend für die Verjährungshemmung ist lediglich das Antragsdatum“, erklärt Winhart. Solange also ein Antragsdatum vor dem 31.12.2015 auf dem Antrag steht, kann das gerichtliche Mahnverfahren problemlos eingeleitet werden, und die erste Hürde – die Verjährung – ist genommen. „Das eigentliche Ziel im gerichtlichen Mahnverfahren ist aber die Erwirkung eines rechtskräftigen und vollstreckungsfähigen Titels“, erörtert der Experte für Forderungsmanagement. Dieser Titel sei dann 30 Jahre lang gültig und sichere Gläubigern genauso lange Zugriffsmöglichkeiten auf schuldnerische Vermögenswerte. Laut Winhart der maßgebliche Vorteil im strategischen, nachgerichtlichen Forderungsmanagement: „Über einen so langen Zeitraum kann sich die wirtschaftliche Situation von Schuldnern erheblich verändern. Die Erfahrung zeigt, dass Schuldner häufig durch Heirat, Erbschaft oder berufliche Qualifikation zu Geld kommen und sich so sehr gute Möglichkeiten für eine Realisierung der titulierten Forderung und deren Durchleitung an die Gläubigerseite ergeben.“ Grundvoraussetzungen dafür seien der rechtzeitige Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren sowie ein kontinuierliches und professionelles Bonitätsmonitoring. „Um hier keine Chancen verlorenzugeben raten wir ganz klar zur frühzeitigen Zusammenarbeit mit einem professionellen Inkassodienstleister – am besten bevor das Thema Verjährung überhaupt eines wird“, so Winhart. „Denn wer im Umgang mit offenen Posten früh genug auf seriöses Forderungsmanagement setzt, spart sich unterm Strich viel Geld, Zeit und Nerven.“