Aufdoppeln alter WDV-Systeme

Ältere WDV-Systeme entsprechen oft nicht mehr den heutigen Anforderungen. Kein Wunder, denn die ersten ihrer Art sind inzwischen vier bis fünf Jahrzehnte alt. Als sinnvolle Alternative zum Abriss und Neuaufbau bietet sich eine Aufdoppelung an.

Bis etwa Ende der 1980er Jahre waren bei WDV-Systemen Dicken von 40 oder 50 mm der gute Standard. Bei ohnehin anfallenden Kosten für Gerüste und Reinigung ist Aufdoppeln gegenüber reinen Putz- und Beschichtungsarbeiten oft eine lohnende Alternativempfehlung des Handwerks. Dabei bleibt das alte WDVS im Idealfall samt Putz auf der Wand. 


Prüfen und Vorbereiten

Grundsätzlich muss vor dem Aufdoppeln die Standsicherheit des Alt-WDVS geprüft werden. Mindestwerte für die Haftzugfestigkeit sind wesentliche bautechnische Anforderungen der Sakret-Systeme zur Aufdopplung. Zur Prüfung wird das Alt-WDVS an mindestens fünf Stellen jeweils in einer Fläche von 0,5 m2 geöffnet und beurteilt; stichprobenartige Prüfungen mit einem Haftzugprüfgerät weisen die Standsicherheit einwandfrei nach. Entscheidend sind die erreichten Haftzugfestigkeiten zwischen Dämmplatten und Untergrund einerseits und zwischen Dämmplatten und Putzsystem andererseits, außerdem die Beschaffenheit der alten Putzoberfläche, die genügend Haftung für das Aufkleben der neuen Dämmplatten bieten muss.

Eine Reinigung der Putzoberfläche ist obligatorisch; bei gering beeinträchtigter Putzfestigkeit ist eventuell eine Nachverfestigung mit einer Grundierung ausreichend. Bietet der Putz keine ausreichende Haftzugfestigkeit, muss er bis auf die Dämmplatten entfernt werden. Nicht ausreichend auf dem Untergrund haftende Dämmplatten müssen immer entfernt werden.

Dübel, Anschlüsse und Brandschutz

Aufgedoppelte Dämmplatten werden grundsätzlich verdübelt. Dübelmenge und Dübelschema sind systemspezifisch und werden vom Hersteller vorgegeben. Basis sind neben der Eigenlast des WDVS die in der Windlastnorm DIN 1055-4 zugrundegelegten Belastungen.

Besondere Aufmerksamkeit muss der Handwerker immer den Bauteil-Anschlüssen widmen, damit hier keine Eintrittstellen für Wasser entstehen. Die verbandsübergreifende „Richtlinie: Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Putz, Trockenbau und Wärmedämm-Verbundsystemen“ hilft bei Planung und Ausführung.

Durch die Aufdoppelung wird in der Regel eine Dämmstoffdicke von 100 mm überschritten, was gemäß den Landesbauordnungen konstruktive Brandschutzmaßnahmen erfordert. Bei den mengenmäßig weit vorherrschenden EPS-Dämmplatten ist die Regelausführung ein 200 mm hoher und an den Seiten um jeweils 300 mm überstehender Streifen aus Mineralwolle der Baustoffklasse A am Sturz jeder Gebäudeöffnung. Alternativ kann bei mehrgeschossigen Gebäuden ein durchgehender Brandriegel aus Mineralwolle in jedem zweiten Stockwerk ausgeführt werden; der arbeitstechnisch weniger aufwändige Brandriegel ist Teil des Sakret-Systems zur Aufdopplung. Brandschutzstreifen oder Brandriegel müssen durchgehend in der alten und neuen Dämmschicht ausgeführt werden.

Ein standfestes Alt-WDVS kann samt Putz auf der Wand bleiben

Deutschlandkarte mit Windlastzonen

Hier finden Sie eine Landkarte von Deutschland mit den vier Windlastzonen.

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