Bindung an die Schlussrechnung

Wenn für einen Werkvertrag die Anwendung der VOB vereinbart wurde, stellt der Auftragnehmer nach Abschluss der Arbeiten dem Auftraggeber eine Schlussrechnung. Nimmt der Auftraggeber dann die Zahlung vor, ist der Auftragnehmer von der Geltendmachung einer Nachforderung ausgeschlossen.

Mit der Erteilung der Schlussrechnung und dem Ablauf von zwei Monaten Prüfungsfrist werden nämlich auch solche Forderungen fällig, die in der Schlussrechnung – sei es bewusst, sei es aus Vergesslichkeit – nicht aufgenommen worden sind. Insoweit beginnt eine einheitliche Fälligkeit und damit auch ein einheitlicher Beginn der Verjährung. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn eine Forderung noch nicht in die Schlussrechnung hätte aufgenommen werden können, also wenn sich die Forderung erst später ergibt. Dies trifft nicht zu, wenn die Forderung bereits bei Erteilung der Schlussrechnung bekannt war (Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 29.3.2007 – 5 U 171/04 –, das durch den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 27.3.2008 – VII ZR 74/07 – bestätigt wurde).


– Dr. tt –

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 7-8/2012

Mehr Freude an Nachträgen

Außerdem hat die Nachforderung nur Aussicht auf Erfolg, wenn anhand einer ordnungsgemäßen Ur-Kalkulation nachgewiesen werden kann, dass sie preislich angemessen ist. Bauchgefühl und Erfahrung...

mehr

Fälligkeit des Werklohnanspruchs

Nach § 16 VOB/B wird die Werklohnforderung grundsätzlich nur unter der Voraussetzung fällig, dass dem Auftraggeber eine prüfbare Schlussrechnung vorgelegt worden ist. Wenn die Schlussrechnung...

mehr
Ausgabe 10/2009

Schlussrechnung entgegen der Vereinbarung

Nach Ausführung der Werk-leistung erhielt der Auftraggeber die Schlussrechnung, die er aber nicht anerkennen wollte. Er lehnte die Zahlung des Werklohns mit der Begründung ab, er hätte ein Angebot...

mehr
Ausgabe 06/2020

So stellen Handwerker die Abnahme von Bauleistungen sicher

Mit der Reform des Bauvertragsrechts ist seit dem 1.1. 2018 die Vereinbarung klarer Vertr?ger noch wichtiger geworden

„Die Klage auf ?Werklohn ist abzuweisen, jedenfalls als derzeit unbegründet.“ Diese oder ähnliche Aussagen vor Gericht lassen für den klagenden Auftragnehmer nichts Gutes erahnen. Streiten die...

mehr
Ausgabe 11/2012

Der Zahltag wird vorverlegt

Richtig an der Auffassung der Auftraggeber und Architekten ist, dass dem Auftraggeber in den Fällen, in denen die VOB/B Vertragsbestandteil ist, nach dem Wortlaut des § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B den...

mehr