Brandschutztüren richtig montieren
Vier Aspekte sind beim fachgerechten Einbau von Brandschutztüren im Hinblick auf den Bauanschluss wichtig: Die Einbaudaten der Herstellers müssen ebenso beachtet werden wie die Art des zu verbauenden Elementes, das Material der Wand und das Befestigungsmaterial.
Jeder Hersteller ist dazu verpflichtet, bei Auslieferung eines Brandschutzelementes eine Einbauanleitung beizulegen. Aus ihr sind für jede Einbausituation der korrekte Bauanschluss und die Einbauschritte zu entnehmen. Zudem ist der Handwerker verpflichtet, nach Montage des Feuerschutzabschlusses eine Übereinstimmungserklärung auszufüllen und diese dem Bauherrn mit Zulassungsbescheid und Einbauanleitung zu übergeben. Damit bestätigt er, dass das Brandschutzelement zulassungskonform nach den Vorgaben des Herstellers montiert wurde. Somit haftet er persönlich im Schadensfall, wenn nachgewiesen wird, dass der Einbau fehlerhaft und ursächlich für das Versagen der Tür war. Vor Beginn der Montage muss daher geprüft werden, ob der Aufbau der Wand für den Einbau des Elementes zulässig ist. Angaben hierzu findet man sowohl in der Einbauanleitung als auch im Zulassungsbescheid des Brandschutzabschlusses. Weitere Informationen liefert die DIN 18093, die den Einbau von Feuerschutztüren in Massivwände regelt.
Zarge und Ankerpunkte
Türblatt und Wand werden durch die Zarge verbunden. Grundsätzlich gibt es sie als Umfassungs-, Eck- oder Eck- mit Ergänzungszarge. Mit der Wand werden sie wiederum über eine Anker-, Anschweiß- oder Durchsteckdübelmontage kraftschlüssig verbunden. Für die Wahl der Montage ist nicht nur das Wandmaterial ausschlaggebend, sondern auch, ob die Wand im Anschluss verputzt werden soll oder nicht. Im einfachsten Fall wird eine Umfassungszarge durch die Öffnung geschoben; die Ankerlaschen werden ausgeklappt und auf der Wand mit Dübel und Schrauben in Dübellöchern verankert.
Entscheidend für den Halt der Zarge in der Wand sind Anzahl und Position der Ankerpunkte sowie die sach- und fachgerechte Ausführung der Montage. Dübellöcher müssen zum Beispiel in schlagempfindlichem Mauerwerk grundsätzlich ohne Schlag gebohrt werden, da ansonsten die Kammern in den Mauerwerkssteinen zerstört werden können und der Dübel seine Spreizkräfte nur unzureichend entfalten kann – mit verheerenden Folgen im Brandfall: Die Zarge löst sich unter der Brandlast vom Baukörper, und das Feuer kann ungehindert durchdringen. Weiterhin ist die Auswahl der geeigneten Dübel entscheidend. So schreibt das DIBt die Verwendung von bauaufsichtlich zugelassenen Fassadendübeln vor. Klebedübel oder Schraubanker dürfen nur verwendet werden, wenn ein Eignungsnachweis in Verbindung mit den entsprechenden Brandschutzelementen vorliegt.
Fachgerecht hinterfüllen
Um zuverlässig zu funktionieren, muss die Zarge einer Feuerschutz-Stahltür mit Mörtel hinterfüllt werden. Das schreibt die DIN 18093 zwingend vor. Der Handwerker muss dabei beachten, dass die Zargen vor dem Hinterfüllen abgespreizt werden, damit sich die Einbaulage der Zarge aufgrund der Gewichtskraft des Mörtels nicht verändert. Das Hinterfüllen jedoch zieht weitere Materialkosten nach sich und ist zeitaufwändig. Weitere Arbeiten können zudem erst nach dem Aushärten des Mörtels ausgeführt werden, so dass unter Umständen ein zweiter Montagetag anfällt. Viele Hersteller bieten daher Lösungen zur mörtelfreien Montage an.
Montage ohne Mörtel
Die DryFix-Zarge von Hörmann ist eine Eckzarge für T30 Stahl-Feuerschutztüren, die werkseitig mit Mineralwolle hinterfüllt wird, so dass kein Hinterfüttern oder Vermörteln mehr notwendig ist. Nach Herstellerangaben reduziert sich der Zeitbedarf für die Montage verglichen mit bisher bekannten Zargen um bis zu 50 Prozent. Außerdem können mehrere Zargen direkt hintereinander montiert werden, da keine Wartezeit zum Aushärten erforderlich ist. Weitere Arbeiten, wie Anstrich und Feinmontage, können umgehend erledigt werden. Eine neuartige Durchsteckdübelmontage verkürzt die Montagezeit weiter. Die Zarge eignet sich zum Einbau in Mauerwerk und Beton sowie für Holzständerwerk F90-B.
Beim Einbau von Rohrrahmen-Elementen in eine Wandöffnung bietet sich der Einsatz von Montageschaum an. Mit ihm kann eine Fuge bis zu einer Breite von 30 mm zwischen Rohrrahmenelement und Wand ausgefüllt werden. Da keine Mineralwolle in die Fuge gestopft werden muss, reduziert sich die Zeit zum Ausfüllen auf ein Drittel. Zusätzlich verschönert Schaum die abschließende dauerelastische Versiegelung, da keine Fasern der Wolle in die Versiegelung geraten. Nur vom Hersteller für den jeweiligen Abschluss zugelassener Schaum darf verwendet werden, da ansonsten die bauaufsichtliche Zulassung nicht mehr gegeben ist.
Bei bestimmten Produkten kann man auf eine Hinterfüllung komplett verzichten, beispielsweise bei den stumpf einschlagenden STS-Türen von Hörmann. Bleibt bei der Montage in Mauerwerk oder Beton mit einer Eck- oder Umfassungszarge ein Spalt von maximal fünf Millimetern, muss weder vermörtelt noch mit Mineralwolle hinterfüllt werden. Eine beidseitige Versiegelung mit Silikon ist ausreichend. Nach Herstellerangaben wird die Brandschutzfunktion dadurch nicht beeinträchtigt.
Anforderungen bei zusätzlichen Funktionen der Tür
Sollen Feuerschutzabschlüsse zusätzliche Funktionen erfüllen wie Rauch-, Einbruch- oder Schallschutz, muss man hinsichtlich des Bauanschlusses zusätzliche Anforderungen beachten. Für eine Rauchdichtheit der Tür nach DIN 18095 müssen Bodendichtungen und Dichtungskeile verwendet werden. Zudem ist der Zargenanschluss auf beiden Seiten der Wand lückenlos zu versiegeln.
Um wirksam Einbruchsversuche zu verhindern, müssen die Zargen von Türen bis zur Widerstandsklasse WK2 an den Verriegelungspunkten, von Türen der Widerstandsklasse WK3/WK4 sogar umlaufend druckfest hinterfüttert sein. Für wirksamen Schallschutz ist ein korrekt und fachgerecht ausgeführter Anschluss wichtig, um die angegebenen Schallschutzwerte zu erreichen. Neben Bodendichtungen muss auch hier der Wandanschluss dauerelastisch versiegelt oder mit Putz verschlossen werden.
Mörtelfreie Montage statt Hinterfüllung