Erweiterte Führerscheinverordnung hebt Nutzlastnachteil für Methan (Bio- / Erdgas) Transporter bis 3,5 to auf
Die Bundesregierung weitet ihre Unterstützung für den emissionsarmen Methan (Erdgas-/ Biogas)-Antrieb im Nutzfahrzeugbereich weiter aus. Nach der staatlichen Förderung energieeffizienter Lkw und der Mautbefreiung für gasbetriebene Lkw werden die Marktbedingungen für Transporter bis 3,5 t mit Methanantrieb denen von Elektrotransportern angeglichen. Die im Bundesrat verabschiedete modifizierte Führerscheinverordnung erweitert die Gewichtsbeschränkung der Führerscheinklasse B für bestimmte Fahrzeuge. Der B-Führerschein erlaubt eigentlich das Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen. Durch die Überarbeitung der Verordnung wird das Gewicht für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb jedoch auf maximal 4,25 Tonnen erhöht. Jedoch darf die zusätzliche Masse nur durch das vom jeweiligen Antriebssystem verursachte Mehrgewicht entstehen. Das 4,25 Tonnen Limit ist primär den schweren Batterien von Elektroautos geschuldet, bei Methanfahrzeugen fällt das Mehrgewicht bei erhöhter Reichweite wesentlich geringer aus. Dadurch werden jetzt auch gasbetriebene Transporter, die aufgrund ihrer etwas schwereren Tanktechnologie gegenüber Dieseln benachteiligt waren, bessergestellt und haben ab sofort keinen Nutzlastnachteil gegenüber einem vergleichbaren Dieseltransporter.