Kein Ärger beim Abriss

Wenn Umbauten und Gebäudesanierungen mit Abbrucharbeiten verbunden sind, ist Vorsicht geboten, damit angrenzende Gebäude nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Risse und Verschmutzungen, Schieflagen der Bauwerke, Brüche an Grundleitungen, Feuchteschäden an Kellerwänden und Fassaden können die Folgen sein.

Die Planung eines Gebäudeabbruchs ist eine ingenieurtechnische Aufgabe. Bei Grenzbebauungen sind meist Standsicherheitsnachweise für verbleibende Bauteile von unmittelbar benachbarten Gebäuden notwendig, und auch Giebelsicherungen sind oft erforderlich. Eingriffe in fremdes Eigentum sind mitunter unumgänglich. Bautechnische Verschlechterungen, architektonische Verunstaltungen und finanzielle Entwertungen der nachbarlichen Immobilie sollte man unbedingt vermeiden.

Auch eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den Nachbarn ist wichtig, damit Konflikte wegen der Abbucharbeiten gar nicht erst entstehen können. Fehlende nachbarliche Zustimmungen oder gar Einsprüche gegen den Abbruch können sonst zu teuren Bauverzögerungen führen.

Planungen rund um den Abbruch

Für Abbrucharbeiten müssen Anzeigen bei der Baubehörde eingereicht werden. In diesem Zusammenhang kann sich die Prüfung von Standsicherheitsnachweisen für alle Situationen des Abbruchs und für den Endzustand ergeben. Für die Liquidation von Medienleitungen und Kanälen muss man sich zudem rechtzeitig zur Abstimmung mit den entsprechenden Versorgungsträgern in Verbindung setzen. Außerdem müssen Bauwerke vor dem Abbruch auf mögliche Schadstoffbelastung untersucht werden, um deren Entsorgung zu klären. Die notarielle Regelung von Grundstücksangelegenheiten mit Gebäude-Nachbarn kann ebenso zu den vorbereitenden Aufgaben hinzukommen wie die Verkehrsraumeinschränkung für die Zeitraum des Abbruchs. All dies und anderes erfordert eine längerfristige Planung.

Beweissicherung des Zustandes benachbarter Gebäude

Vor Beginn der Abbrucharbeiten sollte eine Beweissicherung über den Bauzustand der nachbarlichen Immobilien erfolgen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Nur so lässt sich im Nachhinein abgrenzen, welche Bauschäden bereits vorhanden waren und welche auf die Abbrucharbeiten zurückzuführen sind. Beweissicherungen müssen qualitativ und quantitativ aussagekräftig sein. Lediglich einige Fotos zu machen, ist meist unzureichend. Eine messtechnische Überwachung der Abbrucharbeiten kann erforderlich sein, um beispielsweise Grenzwerte von Erschütterungen, Verformungen und Rissbewegungen nicht zu überschreiten beziehungsweise den Nachweis ihrer Einhaltung zu dokumentieren.

Baubegleitende Qualitätsüberwachung

Die GTÜ bietet hier mit der Dienstleistung der Baubegleitenden Qualitätsüberwachung (BQÜ) einen eigenen Service an. Die für Baudienstleistungen eingesetzten GTÜ-Vertragspartner sind öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Bausach-verständige mit besonderer Fachexpertise für die ein­zelnen Gewerke.

Weitere Informationen unter http://bau.gtue.de

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