Kürzer, klarer und verständlicher: die neue DGUV Vorschrift 38
Das grundlegende Regelwerk für den Arbeitsschutz auf Baustellen, die „Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten“ , ist neu erschienen. Sie wurde vollständig überarbeitet und aktualisiert. Seit dem 1. April 2020 gilt die neue Fassung, die alte UVV Bauarbeiten tritt damit außer Kraft. Die neue Regelung formuliert klarer, übersichtlicher und präziser die Anforderungen für ein sicheres Arbeiten am Bau. Neu ist, dass die UVV künftig auch für so genannte Solo-Selbständige gilt.
Die UVV Bauarbeiten, auch als DGUV Vorschrift 38 bezeichnet, hat ihren Ursprung im Jahr 1977 und wurde letztmalig 2012 punktuell unter Berücksichtigung des europäischen Rechts und des Sozialgesetzbuches überarbeitet. Hintergrund für eine eigene UVV für die Bauwirtschaft sind Besonderheiten der Branche wie etwa die Tätigkeit auf wechselnden Baustellen, den sich mit dem jeweiligen Baufortschritt verändernden Bedingungen, dem Umgang mit den jeweiligen Witterungsbedingungen, regelmäßig neuen Projektbeteiligten und Infrastrukturen – aber auch das generell hohe Unfallgeschehen.
Die neue UVV Bauarbeiten mit der Bezeichnung „Bauarbeiten – DGUV Vorschrift 38“ ist in einem intensiven Prozess unter Beteiligung von Experten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), den Sozialpartnern Bau und staatlichen Stellen entstanden. „Wir sind erleichtert, dass wir nun die Arbeiten an dieser verschlankten und sehr viel praxisnäheren UVV abschließen konnten. Das sorgt für Klarheit in Sachen Arbeitsschutz für unsere Mitgliedsbetriebe – und vor allem für eine bessere Handhabung des Themas auf der Baustelle“, so Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU.
Die neue UVV Bauarbeiten wurde erheblich gestrafft und auf nur 13 Paragrafen, beziehungsweise Kernbereiche, reduziert. Zu den wichtigsten Themen gehören dabei die Standsicherheit und Tragfähigkeit, bestehende Ablagen und Verkehrsgefahren, der Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen, das Thema Absturz oder auch die Gefahr durch herabfallende Gegenstände. Die UVV wurde insbesondere an das staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst. Die bauspezifischen bußgeldbewehrten Regelungen wurden zudem auf die wesentlichen Unfallschwerpunkte beschränkt.
DGUV Vorschrift 38 ist auf der Webseite der BG BAU veröffentlicht. Erläuterungen zu den Inhalten der Vorschrift 38 erfolgen über eine DGUV Regel, die gleichzeitig mit der UVV veröffentlicht werden wird.
Hintergrund
DGUV Vorschriften sind Unfallverhütungsvorschriften im Sinne des Paragrafen 15 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Neben den Festlegungen in der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ ist auch das staatliche Arbeitsschutzrecht einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Unternehmer und Versicherte. Daneben gilt dies aber künftig auch für andere Personengruppen, zum Beispiel für Solo-Selbstständige (insbesondere Unternehmer ohne Beschäftigte im Sinne von § 6 BaustellV) und Bauherren, die in Eigenarbeit nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten ausführen und sich dabei durch Bauhelfer unterstützen lassen.
Die BG BAU
Die BG BAU engagiert sich mit wirksamen Regelungen und umfassenden Informationen für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz auf den Baustellen. Als Partner der Bauwirtschaft, verwaltet durch die Sozialpartner, bemüht sie sich um praxisnahe und wirksame Maßnahmen, um die Beschäftigten zu schützen. Mit Informationskampagnen sensibilisiert sie die Branche, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen vor Ort als Partner den Unternehmen zur Seite und mit finanziellen Anreizen werden Investitionen in den Arbeitsschutz gefördert. Weitere Informationen: www.bgbau.de