Mauerwerksbau auch im Winter möglich
Die Winterzeit gilt im Bauwesen als Schlechtwetterzeit. Angesichts knapper Terminvorgaben und regionaler Wohnungsnöte erscheint es manchem Unternehmer dennoch attraktiv, Bauprojekte auch zwischen Dezember und März voranzubringen. Wer sich dafür entscheidet, sollte allerdings nicht die Witterungsbedingungen außer Acht lassen.
In der DIN 1053-1 ist genau festgelegt, unter welchen Voraussetzungen gearbeitet werden darf. Vor allem bei Minustemperaturen gelten strenge Schutzvorschriften. Folgt man den Bestimmungen, lässt sich die Bautätigkeit erfolgreich fortsetzen. Moderne Mauerziegel leisten hierbei wertvolle Hilfe, denn sie trotzen der Winterkälte und sorgen aufgrund ihrer großen Formate für kurze Bauzeiten sowie eine unkomplizierte Verarbeitung.
Im Winter arbeiten zahlreiche Gewerke nur mit halber Kraft. Kalte Temperaturen und extremes Wetter sind der Grund, warum zwar Baustoffe auf Lager produziert, aber wenig eingesetzt werden. Viele Handwerker möchten die Pause aber nicht zu lange ausdehnen – auch zur besseren Auslastung von Personal und Geräten. Um im Winter zu bauen, bedarf es neben einer sorgfältigen Planung vor allem einer fachgerechten Baustellen-Sicherung. Beschrieben sind die notwendigen Maßnahmen in der europäischen DIN EN 1996-2 / NA beziehungsweise der nationalen DIN 1053-1.
Gerüstet für den Bauerfolg im Winter
Die meisten Bauunternehmer verfolgen das Prinzip, einen Rohbau spätestens im Herbst zu erstellen und dann bis zum Frühjahr austrocknen zu lassen. In einem harten Winter mit durchgehenden Minusgraden empfiehlt sich dieses Vorgehen nach wie vor. Da Frost und Tauwetter aber hierzulande oft wechseln, kann in den wärmeren Perioden Mauerwerk errichtet werden – sofern die Erdarbeiten abgeschlossen sind. Herrschen Temperaturen über fünf Grad, lässt sich der Rohbau ohne besondere Vorkehrungen ausführen. Für den Baufortschritt ergibt sich daraus ein großer Zeitvorteil.
Um sich gegen winterbedingte Bauschäden abzusichern, sollten die in der DIN 1053-1 beschriebenen Regeln befolgt werden. Darin ist zum Beispiel festgelegt, dass bei Frost nur unter Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen gemauert wird. Die Verwendung von Frostschutzmitteln und Salzen ist dabei unzulässig. Für den Schutz des Mauerwerks bei niedrigen Temperaturen sollten stattdessen Überdachungen und Abdeckungen zum Einsatz kommen. Eine der wichtigsten Regeln besagt, dass der Maurer unter keinen Umständen gefrorene Baustoffe verwenden oder auf gefrorenem Mauerwerk weiterarbeiten darf. Insbesondere frisch erstelltes Mauerwerk ist bis zur Austrocknung vor Frost zu schützen. Sofern er dies beachtet und eine entsprechende Baustellen-Betreuung gewährleistet, steht einer Fortführung der Bautätigkeit nichts im Weg.
Leichte Verarbeitung, große Formate
Was unter „frischem Mauerwerk“ im Zusatz zur DIN 1053-1 zu verstehen ist, lässt Interpretationsspielraum. Erfahrungswerte zeigen aber, dass mit „Unipor“-Mauerziegeln erstelltes Mauerwerk oftmals schon nach einem Tag aushärtet und keinen besonderen Frostschutz mehr benötigt. Ein Grund dafür ist die dünne Lagerfuge, die beim Vermauern von Planziegeln im Dünnbettmörtel-Verfahren entsteht. Da sich bei niedrigen Außentemperaturen naturgemäß auch die Trocknungszeit verlängert, ist ein Mauerwerk mit geringem Mörtelanteil vorteilhaft. Zudem überzeugen massive Mauerziegel mit ihrer schnellen und unkomplizierten Verarbeitung. Dank ihrer großen Formate lässt sich das Mauerwerk schon in kurzer Zeit errichten. So können Maurer eine winterliche Wärmeperiode effektiv nutzen.
Weitere Informationen zum winterlichen Bauen mit massiven Mauerziegeln sind direkt bei Leipfinger Bader erhältlich – bestellbar per Telefon (08762-7330), Fax (08762-733110) oder E-Mail: .
Autor
Thomas Bader ist Geschäftsführer und Inhaber der Ziegelwerke Leipfinger Bader.