Meisterpflicht sichert Qualifikationsniveau

„Die Meisterpflicht und insgesamt das hohe Qualifikationsniveau im Handwerk haben mit dazu beigetragen, dass Deutschland bislang noch vergleichsweise wenig von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten rings um uns herum tangiert worden ist“, sagt Lutz Pollmann, Hauptgeschäftsführer der Baugewerblichen Verbände.

In ihren Vorschlägen für länderspezifische Empfehlungen im Rahmen des europäischen Semesters hatte die Brüsseler Kommission der Bundesregierung geraten, „stärker an der Öffnung des Dienstleistungssektors“ zu arbeiten. Wenn sie „ungerechtfertigte Beschränkungen und Marktzutrittsschranken“ abschafft, könnten das Preisniveau gesenkt und Dienstleistungen bezahlbarer werden. Ganz konkret stellt die Kommission die Meisterpflicht im Baugewerbe als Voraussetzung einen Betrieb zu führen zur Diskussion und drängt auf „Maßnahmen, um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor weiter zu beleben“.

Der Wettbewerb unter den Baufirmen sei bereits seit langem sehr stark, setzt Lutz Pollmann dagegen. Insofern gehe die EU-Kommission von falschen Voraussetzungen aus und hege falsche Erwartungen. Hinzu komme, dass gerade die Meisterpflicht für die notwendige fachliche und betriebswirtschaftliche Qualifikation der Unternehmer sorge, um stabile und zukunftsfähige Betriebe zu führen. „Kümmerexistenzen bringen ein Land wie Deutschland nicht weiter. Sie gefährden vielmehr massiv unsere bisher solide und robuste Wirtschaft“, sagt Pollmann. Hinzu komme, dass die Kommission in ihren Empfehlungen etwas kritisiere, was sie an anderer Stelle gerade  in den höchsten Tönen lobe: das Ausbildungs- und Qualifizierungssystem in der gewerblichen Wirtschaft Deutschlands mit der Meisterprüfung als „Krönung“. Ein Großteil der von Handwerksmeistern geleiteten Firmen bilde junge Menschen aus und leiste damit ihren Beitrag dazu,  dass die Arbeitslosigkeit unter jungen Leuten hierzulande vergleichsweise gering ist. „Wohin die Abschaffung der Meisterpflicht in diesem Bereich führt, haben wir in denjenigen Bauberufen schmerzlich mit ansehen müssen, in denen nach der letzten Handwerksrechts-Novelle diese Zulassungsvoraussetzung aufgehoben worden ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kommission bei uns Verhältnisse haben will wie in Griechenland oder Spanien,“ meint Pollmann.

Die Bundesregierung verweist der Hauptgeschäftsführer der Baugewerblichen Verbände auf den Forderungskatalog der Bundesvereinigung Bauwirtschaft. Diese plädiert dafür, die Meisterpflicht unter anderem für die Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, die Betonstein- und Terrazzohersteller und die Estrichleger wieder einzuführen. Nur so sei in diesen Gewerken der Qualitäts- und Qualifikationsverlust zu stoppen, der von der explodierenden Zahl ungelernter oder nur wenig sachkundiger Anbietern ausgeht.

Meisterpflicht sorgt für notwendige fachliche und betriebswirtschaftliche Qualifikation der Unternehmer

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