Bundesregierung beschließt Meisterpflicht für zwölf weitere Gewerke

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

vor 15 Jahren sind auf Beschluss der damaligen Bundesregierung von den einst fast 100 Meister-Berufen der Handwerksrolle A nur 41 übriggeblieben, für deren Betriebsgründung man noch einen Meistertitel brauchte. Selbst Gewerke wie Maler und Lackierer waren seinerzeit in der Diskussion, weil man sie als nicht ausreichend „gefahrengeneigt“ ansah. Zum Glück blieben diese damals meisterpflichtig, denn sonst hätte man wohl in den darauffolgenden Jahren einen vergleichbar drastischen Anstieg von Betriebsneugründungen wie bei den Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern gehabt, die in die Handwerksrolle B „gerutscht“ waren. Nicht, dass mehr neue Betriebe grundsätzlich schlecht wären, es ist die fehlende Qualifikation der Betriebsgründer, die Pfusch und schlechte Ausführungsqualität mit sich bringt und damit dem Image des Bauhandwerks insgesamt schadet.

Die jetzige Bundesregierung hat Anfang Oktober „die Schraube zurückgedreht“: Für zwölf weitere Handwerksberufe wird die Meisterpflicht wieder eingeführt. Dies sind vor allem die am Boden tätigen Gewerke wie die eingangs erwähnten Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, die Estrich- und Parkettleger, aber auch die Betonstein- und Terrazzobauer, die Raumausstatter und Glasveredler.

Als wir in bauhandwerk 5.2019 über die Pläne der Bundesregierung berichteten und in unserem Newsletter – melden Sie sich doch einfach hierzu an – sowie auf Facebook  unsere Leser und Nutzer um ihre Meinung hierzu baten, bekamen wir zahlreiche Rückmeldungen. Das Ergebnis ist natürlich nicht repräsentativ, aber eine deutliche Mehrheit sprach sich für einen „Mittelweg“ zwischen Meisterpflicht und kompletter Freigabe aus: die Gesellenprüfung als Voraussetzung.

Unstrittig war schon 2004 die Meisterpflicht für Gewerke wie Zimmerer, Tischler und Schreiner, Maurer und Stuckateure. Welch handwerklich anspruchsvolle Arbeit die Meister und Gesellen im letztgenannten Gewerk leisten müssen, zeigen wir anhand zweier herausragender Beispiele: Der (energetischen) Sanierung von außen und innen am Schloss Günzburg mit einem hoch wärmedämmenden Leichtputz und der Sanierung des Wasserschlosses Kalkum in Düsseldorf mit einem Feuchteregulierputz.

Viel Erfolg bei der Arbeit wünscht

Thomas Wieckhorst

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