Spezialfenster für den Denkmalschutz
Altbauten bestechen durch ihre Großzügigkeit und ihren hochherrschaftlichen Auftritt: „Liebhaber klassischer Architektur legen Wert auf hohe Decken, breite Treppenhäuser sowie reichhaltig verzierte Räume und Fassaden. Der große Nachteil: Sind alte Fenster und Türen verbaut, hapert es im Baudenkmal oft an der Wärmedämmung, und in der kalten Jahreszeit entsteht durch verzogene Rahmen und früher übliche Einfachverglasungen ein eiskalter Luftzug, gegen den man kaum anheizen kann“, erklärt der Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade (VFF), Ulrich Tschorn. Eine Lösung für dieses gravierende Problem bieten spezialisierte Fenster- und Fassadenfachbetrieb, die selbst komplizierte Aufgabenstellungen in die Tat umsetzen können, die ganz nah am Original liegen, gleichzeitig aber viel effizienter, sicherer und komfortabler sind. Für den Einbau in denkmalgeschützte Gebäude können Wärmedämmfenster hergestellt werden, die dem Original bis ins Detail nachempfunden sind. Mit filigranen Profilleisten und extra angefertigten äußeren Blendrahmen wirken sie wie einfach verglaste Fenster, besitzen jedoch eine viel bessere Wärmedämmung. Nicht minder interessant sind Verbundfenster aus zwei Flügeln, die sich wie ein Einfachfenster öffnen und schließen lassen. Dank ihrer schmalen Profile sehen sie dem alten Original täuschend ähnlich. Am aufwendigsten ist schließlich der genaue Nachbau historischer Einfachfenster mit neuester Technik, die wie exakte Kopien der klassischen Vorbilder aussehen, gleichzeitig aber effizienter und komfortabler sind. „Für alle Varianten gilt: Neben den traditionellen Rahmenwerkstoffen Holz oder Metall können auch Fensternachbauten aus Kunststoff, Metall oder Kombinationswerkstoffen eine originalgetreue Optik gewährleisten. Sie erfüllen alle technischen Voraussetzungen von heute und wahren trotzdem den Stil der damaligen Architektur“, so Tschorn. Bei Modernisierungen von denkmalgeschützten Gebäuden bietet sich außerdem die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit. Abgesetzt werden können dabei auch neue Fenster, da sie zum Erhaltungsaufwand des geschützten Gebäudes zählen. Allerdings muss die Denkmalbehörde diese Aufwendungen zuvor in die für den Steuerabzug erforderliche Bescheinigung eintragen.
Weitere Infos über den Verband Fenster + Fassade (VFF) unterwww.window.de