Trockenbau auch für Duschen geregelt
Das Merkblatt Nr. 5 „Bäder und Feuchträume im Holz- und Trockenbau“ der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V. ist in überarbeiteter Fassung neu erschienen. Es beschreibt die fachgerechte Ausführung von Bädern und Feuchträumen im Holz- und Trockenbau mit Plattenbaustoffen in Kombination mit Abdichtungssystemen. Planern und Handwerkern steht damit eine kompakte Anwendungsrichtlinie für diese in Normen nur teilweise erfasste Bauweise zur Verfügung. Insbesondere in öffentlichen Duschen, Nassräumen von Sport- und Wellnesseinrichtungen oder Schwimmbadumgängen hat sich der Trockenbau mit zementgebundenen Bauplatten in Kombination mit Abdichtungssystemen als allgemein anerkannte Regel der Technik durchgesetzt. Das neu gefasste Merkblatt berücksichtigt dies und stellt erstmals alle Ausführungsvarianten des Holz- und Trockenbaus in Feuchträumen geschlossen und übersichtlich in einer Schrift dar.
Das Merkblatt kann man im Internet kostenfrei herunterladen unterwww.gips.de