Förderung für „KfW-Effizienzhäuser Denkmal“
Der neue Standard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ unterstützt all diejenigen, die in einem städtebaulich, geschichtlich oder künstlerisch bedeutenden Gebäude leben, das als Denkmal eingestuft ist, und dieses in einen besseren Energiestandard versetzten wollen. Auch die Sanierung unter „Ensembleschutz“ stehender Gebäude fällt unter dieses Programm: Damit sind Häuser gemeint, deren besonders schöne, einheitliche Fassade zur Straßenseite zeigt oder Teil des historischen Stadtbildes ist. Besonders günstige Darlehen – inklusive Tilgungszuschuss – sollen derartige Vorhaben in Zukunft erleichtern. Im Gegensatz zu Neubauten dürfen „KfW-Effizienzhäuser Denkmal“ einen etwa 60 Prozent schlechteren Energiebedarf aufweisen, um als förderfähig zu gelten. Der erforderliche Energiebedarf wird an die erhaltenswerte Bausubstanz angepasst und die Fördervoraussetzungen werden somit erleichtert. Das bedeutet: Während von einem Neubau ein Jahresprimärenergiebedarf von etwa 100 Kilowattstunden pro m2 erwartet werden, genügen bei einem denkmalgeschützten Gebäude bereits 160 Kilowattstunden. Alle Maßnahmen zur Reduzierung von Wärmeverlusten müssen mit den Anforderungen des Denkmalschutzes konform gehen. Darüber hinaus ist der Einsatz erneuerbarer Energien zu prüfen. Kann der angestrebte Energiebedarf aufgrund zu umfangreicher Auflagen durch das Denkmalamt nicht erreicht werden, lohnt sich eine Antragstellung dennoch. Wichtig ist, dass ein Sachverständiger im Vorfeld der Sanierung bestätigt, dass nachweislich alle zulässigen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durchgeführt werden. Mehr unter www.kfw.de/energiesparen oder www.homeplaza.de