Was tun beim Vorwurf „Baumängel“?
Werden Handwerksunternehmen mit Baumängelvorwürfen konfrontiert, gehen sie das Prozessrisiko oft
nicht ein. Tatsächlich sind eine vorgerichtliche Einigung sowie gute Beweissicherung und Prozessvorbereitung bessere Alternativen, als Ausbesserung und Erneuerung aus eigener Tasche zu bezahlen.
Die Bergisch Gladbacher Anwaltskanzlei Winter Rechtanwälte hat in Kooperation mit dem Gutachterbüro Becker & Partner ein Seminar zum Thema „Vorwurf Baumängel – Ein Bauprozess aus den Perspektiven von Sachverständigem, Anwalt und Richter“ veranstaltet, um Handwerkern und anderen Baubeteiligten Wege aufzuzeigen, wie sie sich am besten verhalten, vorbereiten und vorgehen sollen.
Prozess vermeiden und Beratung suchen
Aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth bestehe die erste Schwierigkeit häufig schon darin, einen Mangel auch als solchen zu erkennen. Beim Vorwurf eines Baumangels habe man verschiedene Möglichkeiten: ein Privatgutachten einholen, ein selbständiges Beweisverfahren oder einen Prozess führen. Für die letzte Option sollte sich jedoch nur entscheiden, wer sicher sei, dass kein Mangel vorliegt. „Das Kritische an dieser Entscheidung ist, dass ein zu hundert Prozent allen Richtlinien entsprechendes und damit mängelfreies Handwerk nur theoretisch möglich ist und in der Realität praktisch nicht vorkommt“, so Wirth.
Sinnvolle Beweisfragen formulieren
Ein Sachverständiger wie Dipl.-Ing Norbert Becker kann helfen, solche Fragen zu klären. Der Mitinhaber des Instituts für Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall Becker & Partner ist spezialisiert auf Feuchtigkeitsschäden und zeigte Hindernisse bei der Beweissicherung auf. Wichtig: Schon im Vorfeld müssen konkrete und sinnvolle Beweisfragen formuliert werden. An ihnen orientiert führt der Gutachter die Beweissicherung durch – alles, was nicht durch diese Fragen abgedeckt ist, kann im Gutachten nicht aufgeführt werden. Über das Gelingen eines selbständigen Beweisverfahrens entscheidet also eine gute Vorbereitung mit den richtigen Fragen.
Schiedsgutachten oft besser als Urteil
Prof. Dr. jur. Uwe Meiendresch, Richter am Landgericht Aachen, plädierte gegen die Prozessführung. Die Nachteile: hohe Kosten, eine lange Laufzeit, ein Einigungszwang und letztlich die formal-juristische getroffene Entscheidung. Als mögliche Alternativen nannte er das Schiedsgutachten oder die Mediation – vor allem bei Geschäftsbeziehungen, die man erhalten möchte. Mit seiner Erfahrung als Richter sah er einen klaren Vorteil bei denen, die sich anwaltlich beraten lassen, denn dadurch stiegen die Chancen auf einen positiven Prozessausgang stark an.
Autor
Dirk Torsten Keller ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Winter Rechtsanwälte in Bergisch Gladbach.