Tag gegen Lärm 2023: Mach‘ mal leise – auch am Bau
„Mach‘ mal leise“ ist das Motto für den „Tag gegen Lärm“ am 26. April 2023. Rund um diesen Tag veranstaltet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) bundesweit Aktionstage in zahlreichen Ausbildungszentren der Bauwirtschaft.
Auszubildende erfahren dabei, was Lärm ist und wie er wirkt, wie laut Baumaschinen sind und wie man sich vor den möglichen Folgen von Lärm schützen kann. Denn auch und gerade am Bau gilt: Mach´ mal leise. Oder anders gesagt: Lärmschutz ist machbar.
Geräusche sind allgegenwärtig. Sie gehören dazu, können sogar (lebens-)wichtig sein, denkt man an Warnsignale oder laute Hilferufe. Ob unterwegs, bei der Arbeit, in der Freizeit, selbst nachts sind wir von Geräuschen – auch Schall genannt – umgeben. Problematisch wird es, wenn der Pegel dauerhaft und vielerorts erhöht ist. Während das, was wir im Alltag als Lärm bezeichnen, zunächst „nur“ ein subjektives Gefühl beschreibt, gilt für höhere Schallpegel ab 80 dB(A) ganz klar: Sind wir diesen zu häufig und zu lange ausgesetzt, hat das gesundheitliche Folgen für das Gehör. Da das Gehör sich nicht selbst heilen kann, seien die Schäden zudem irreversibel, heißt es von der BG Bau.
Gesundheitliche Aufklärung von Anfang an
Gesundheitliche Aufklärung direkt beim Berufseinstieg ist wichtig – wird hier doch der Grundstein für ein ganzes Arbeitsleben gelegt. Die Zahlen verdeutlichen den Bedarf: 2021 war Lärmschwerhörigkeit mit 2.882 Fällen die Berufskrankheit mit den meisten Verdachtsanzeigen in der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen. Rund 18 Millionen Euro jährlich gab die BG Bau in den vergangenen fünf Jahren für Heilbehandlungen, Rehabilitation und Renten aufgrund dieser Berufskrankheit aus.
Die BG Bau setzt daher so früh wie möglich an und richtet sich mit ihren Aktionen rund um den Tag gegen Lärm gezielt an den Nachwuchs in der Branche. „Wirksamer Schutz gegen Lärm ist machbar – auch und gerade am Bau“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau.
Lärm an der Quelle verringern
Berufstätige an ihrem Arbeitsplatz vor Lärm zu schützen, ist Aufgabe der Unternehmen. Wie dies im Einzelnen umzusetzen ist, regelt die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Im Idealfall wird Lärm durch den Einsatz technischer Maßnahmen bereits an der Quelle verhindert oder verringert, zum Beispiel durch leisere Maschinen oder lärmarme Arbeitsverfahren, die den Schallpegel deutlich senken. Wenn diese Optionen ausgeschöpft oder aber technisch nicht umsetzbar sind, müssen organisatorische Schutzmaßnahmen greifen, wie etwa das Abtrennen lauter Arbeitsbereiche durch Schallschutzwände oder die zeitliche Begrenzung der Aufenthaltsdauer im Lärmbereich.
Ist das Lärmniveau dann immer noch zu hoch – liegt die Lärmbelastung also bei durchschnittlich 80 dB(A) am Tag – müssen Unternehmen ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, zum Beispiel in Form von Kapselgehörschützern, Gehörschutzstöpseln oder individuell angefertigten Otoplastiken. Eine Tragepflicht besteht ab einem Wert von 85 dB(A).
Lärmschwerhörigkeit ist Berufskrankheit
„Lärmschwerhörigkeit ist eine Berufskrankheit, die sich bereits mit wenigen Mitteln effektiv verhindern lässt. Die BG Bau legt daher besonderes Gewicht auf die Präventionsarbeit beim Lärmschutz. Unsere Aktionstage für Auszubildende sind seit Jahren ein bewährter Baustein dafür“, so Arenz anlässlich des 26. Tages gegen Lärm. „In rund 90 Minuten werden die jungen Menschen von unseren Expertinnen und Experten mit Wissen versorgt, das ihnen hoffentlich lebenslang ein gutes Hörvermögen sichert.“
Im Jahr 2023 findet der „26. Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day“ statt. Seit 1998 bündelt die Deutsche Gesellschaft für Akustik e. V. als Initiatorin des Tages die deutschlandweiten Aktivitäten der Partnerorganisationen. Auch die BG Bau beteiligt sich und erreicht im Rahmen ihrer Aktionstage über 2200 Auszubildende in ganz Deutschland. (bhw/ela)
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