Polystyrol-Dämmstoffe mit HBCD bald kein gefährlicher Abfall mehr
07.07.2017Heute hat der Bundesrat einer neuen Verordnung zugestimmt, die die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen wieder vereinfacht. Vor allem das Dachdeckerhandwerk hatte unter der Neuregelung gelitten, die am 30. September 2016 in Kraft getreten war. Dadurch war der als Styropor bekannte Dämmstoff Polystyrol als gefährlich eingestuft worden.
Dauerhafte Lösung zur HBCD-Entsorgung
Ende Dezember 2016 wurde diese Regelung für ein Jahr ausgesetzt. Mit der der neuen Verordnung ist nun eine dauerhafte Lösung des Problems gefunden worden: Soweit Abfälle HBCD enthalten, werden sie dauerhaft als ungefährlich eingestuft. Um die vollständige thermische Verwertung sicherzustellen, wird ein Nachweisverfahren zur Sammelentsorgung eingeführt. Der entsorgende Handwerksbetrieb kann dabei den bewährten Sammelentsorgungsnachweis nutzen.
Mengenbeschränkung fällt weg
Auch die Mengenbeschränkung für gefährliche Abfälle auf 20 t pro Baustelle und Jahr entfällt für HBCD-haltige Polystyrole, weil sie nicht mehr als gefährlicher Abfall gelten. XPS- und EPS-Dämmstoffe mit Bitumen- und PU-Kleber-Anhaftungen müssen nach der neuen Verordnung nicht mehr getrennt gesammelt werden. Nach ZVDH-Informationen tritt die neue Verordnung ab 1. September 2017 in Kraft.