Entsorgen von HBCD-haltigen Dämmstoffen ab sofort wieder möglich

EPS-Dämmplatten auf einer Baustelle Das Entsorgen von Dämmplatten, die HBCD enthalten, ist ab sofort wieder möglich. Heute produzierte Dämmplatten, im Bild EPS-Dämmplatten, enthalten schon ein alternatives Flammschutzmittel

Foto: Stephan Thomas

Das Entsorgen von Dämmplatten, die HBCD enthalten, ist ab sofort wieder möglich. Heute produzierte Dämmplatten, im Bild EPS-Dämmplatten, enthalten schon ein alternatives Flammschutzmittel

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Die Entsorgung von Polystyrol (XPS/EPS)-Dämmplatten ist ab sofort einfacher und günstiger. Wärmedämmplatten mit dem Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) werden seit dem 1. August nicht mehr als gefährlicher Sondermüll eingestuft und brauchen daher keine Sondergenehmigung für die Entsorgung mehr. Allerdings muss man sie getrennt sammeln und darf sie nicht mit anderem Bauschutt gemischt entsorgen. Der Hintergrund: Im Oktober letzten Jahres wurden Polystyrolplatten, die HBCD enthalten, als gefährlicher Abfall eingestuft (lesen Sie dazu unseren ausführlichen Bericht in der dach+holzbau). Sie durften deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt, sondern nur mit Sondergenehmigung verbrannt werden. Seitdem geriet die Entsorgung erheblich ins Stocken, da viele Müllverbrennungsanlagen die erforderliche Sondergenehmigung nicht besaßen. Die wenigen Anlagen mit Genehmigung verlangten sehr hohe Preise. Das verursachte Engpässe bei der Entsorgung und Probleme für viele Hausbesitzer und Sanierungsfirmen.  

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