Hörmann erfüllt über eine Million Service- und Wartungsaufträge
13.07.2023Das Service-Team von Hörmann hat den millionsten Service-Auftrag ausgeführt und setzt damit ein Zeichen für große Erfahrung und Kompetenz in der Wartung von Toren und Türen. Der Jubiläumsauftrag für Service-, Reparatur- und Wartungsarbeiten wurde beim langjährigen Kunden TÜV Rheinland in Köln-Deutz umgesetzt.
Über eine Million Service-Aufträge für die Wartung von Toren und Türen hat Hörmann bereits ausgeführt. Der Jubiläumsauftrag wurde beim TÜV Rheinland in Köln abgewickelt. Sören Husemann (links), Key Account Manager bei Hörmann, überreichte Ulrike Lorry (rechts), Bauingenieurin beim TÜV Rheinland, als Dank für die langjährige Partnerschaft einen Präsentkorb und eine Urkunde.
Foto: Hörmann
Nach Abschluss der Wartungsarbeiten an den Türen von Hörmann überreichte Sören Husemann, Key Account Manager bei Hörmann, seiner Auftraggeberin Ulrike Lorry, Bauingenieurin bei der TÜV Rheinland AG, eine Urkunde sowie einen Präsentkorb. „Wir freuen uns, dass wir unser Service-Jubiläum gemeinsam mit dem TÜV Rheinland feiern können, der stellvertretend für unsere vielen langjährigen Kunden aus allen Bereichen der Wirtschaft steht“, hebt Sören Husemann hervor.
Über 150.000 Service-Einsätze pro Jahr in Deutschland
Allein in Deutschland werden von den 14 Hörmann-Niederlassungen pro Jahr mehr als 150.000 Wartungs- und Service-Einsätze erledigt. Alle notwendigen produktspezifischen Daten, die festgelegten Wartungsintervalle und die gesamte Historie von zurückliegenden Prüfungen und Wartungen sowie Service-Einsätzen, werden digital im Hörmann-Service-Management (HSM) dokumentiert. Beim HSM handelt es sich um ein von Hörmann eingesetztes digitales Servicesystem.
Der 24 / 7-Hörmann-Service ist im Notfall schnell vor Ort. Die gut ausgerüsteten Service-Fahrzeuge haben viele der häufig benötigten Ersatzteile standardmäßig dabei. Ersatzteile von anderen Herstellern können schnell und kostengünstig über den zentralen Einkauf von Hörmann beschafft werden.
Kontinuierliche Weiterbildung
Die mehr als 270 Servicetechniker von Hörmann werden in der Hörmann Akademie in Seminaren kontinuierlich für die Prüfung, Wartung und Reparatur von Toren, Türen, Verladetechnik und Zufahrtskontrollsystemen geschult – auch im Hinblick auf die Produkte anderer Hersteller.
Foto: Hörmann
Die mehr als 270 Servicetechniker von Hörmann werden in der Hörmann-Akademie in eigenen Seminaren zur Prüfung, Wartung und Reparatur des umfangreichen Produktsortiments geschult – auch mit Blick auf die Produkte anderer Hersteller. Die Hörmann-Akademie ist das Weiterbildungszentrum von Hörmann mit Sitz in Steinhagen. Neben dem Schulungszentrum in Steinhagen gibt es auch noch an den Standorten in Stuttgart und Erfurt weitere Schulungsorte. Bei den Schulungen wird zwischen den Spezialisierungsbereichen Industrietore, Schnelllauftore, Türen, Verladetechnik und Zufahrtskontrollsysteme unterschieden, sodass trotz der großen Produktvielfalt Expertenwissen gewährleistet ist.
Zentrale Datenbank
Im Rahmen eines Prüf- und Wartungsvertrags koordiniert Hörmann neben der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auch die vereinbarten Prüf- und Wartungstermine. Geprüft werden Tore, Objekttüren, Verladetechnik und Zufahrtskontrollsysteme. Bei Abschluss eines Prüf- und Wartungsvertrags werden alle notwendigen Produktdaten, die festgelegten Wartungsintervalle sowie die gesamte Historie zurückliegender Prüfungen, Wartungen und Service-Einsätze digital dokumentiert. Alle Mitarbeiter von der Beratung über die Disposition bis hin zum Servicetechniker können auf diese Informationen in der Datenbank zugreifen.
Produktspezifische Checklisten
Bei der Datenaufnahme wird für jede zu prüfende Anlage eine 10-stellige Service-ID-Nummer generiert, die künftig eine eindeutige Zuordnung der Anlage ermöglicht. Die Prüfung und Wartung wird vom Servicetechniker anhand von produktspezifischen Checklisten durchgeführt.
Nach jeder Prüfung und Wartung erhalten die Kunden einen detaillierten Servicebericht über die ausgeführten oder noch notwendigen Arbeiten. Dieser Bericht dient dem Betreiber gleichzeitig als rechtssicherer Nachweis für die Dokumentationspflicht. (bhw/ela)