Neue Gefahrstoffverordnung: Was gilt für Asbest? Neuer Leitfaden der BG Bau
28.02.2025Millionen Tonnen von krebserzeugendem Asbest sind noch immer in Bestandsgebäuden verbaut. Um Beschäftigte besser zu schützen, sind im Dezember 2024 mit der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) neue Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest in Kraft getreten. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert über die wichtigsten Änderungen und bietet für das Bauen im Bestand einen praxisnahen Leitfaden an.
Die BG Bau hat Fakten rund um Asbest in einem Leitfaden zusammengefasst
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Obwohl Asbest in Deutschland seit 1993 verboten ist, ist der Gefahrstoff in vielen Bestandsgebäuden nach wie vor verbaut und kann bei Umbau- oder Sanierungsarbeiten freigesetzt werden. „Seit 2015 wissen wir, dass Asbest auch in bis dahin als unverdächtig geltenden Baustoffen, wie Putz, Fensterkitt, Fliesenkleber oder Estrich, enthalten sein kann“, sagt Norbert Kluger, Leiter der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG Bau. „Schätzungen zufolge wurden in mehr als 9,4 Millionen Gebäuden in Deutschland asbesthaltige Materialien verbaut“.
Werden Asbestfasern beim Arbeiten freigesetzt und eingeatmet, können sich diese in der Lunge festsetzen und Krankheiten, wie Asbestose oder Krebs, verursachen. 2024 gab es im Verantwortungsbereich der BG Bau nach vorläufigen Zahlen 2.332 Meldungen auf Verdacht einer asbestbedingten Berufskrankheit. 270 Menschen starben an den Folgen. Frühere Prognosen waren angesichts der Latenzzeiten davon ausgegangen, dass die Erkrankungszahlen 20 bis 30 Jahre nach dem Asbestverbot zurückgehen müssten. Diese Annahme ist nicht eingetreten, was auf das nach wie vor hohe Asbestvorkommen in Gebäuden und Produkten hinweisen kann.
Risikobewertung nach Ampel-Modell
Mit der novellierten GefStoffV wurde im Dezember 2024 ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept für krebserzeugende Stoffe, wie Asbest, eingeführt. Das Konzept definiert die drei Risikobereiche hohes, mittleres und niedriges Risiko und wird aufgrund der Farbgebung (rot, gelb, grün) auch „Ampel-Modell“ genannt. Für die drei Risikobereiche gelten jeweils abgestufte, risikobezogene Schutzmaßnahmen.
„Durch die neue Gefahrstoffverordnung können Handwerksunternehmen nun bestimmte Arbeiten ausführen, die bisher de facto verboten waren. Die zulässigen Tätigkeiten wurden um die so genannte funktionale Instandhaltung erweitert, also Tätigkeiten, die der laufenden Nutzung eines Gebäudes dienen oder für eine Anpassung an den Stand der Bautechnik erforderlich sind. Hier schafft die Novelle neue Möglichkeiten, denn nun dürfen beispielsweise Schlitze in asbesthaltigen Putz gefräst werden, immer unter der Voraussetzung, dass sichere Arbeitsverfahren zum Einsatz kommen“, erläutert Andrea Bonner, Referentin in der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG BAU. Tätigkeiten mit hohen Risiken dürfen nach wie vor nur von Fachfirmen mit entsprechender Zulassung durchgeführt werden.
Die neue Gefahrstoffverordnung schreibe, so Norbert Kluger, aber auch ganz klar die Verantwortung der Bauherren fest: Sie haben Mitwirkungs- und Informationspflichten. Sie müssen den ausführenden Gewerken umfassend alle Details zum Gebäude und der Nutzungsgeschichte geben.
So unterstützt die BG Bau
Um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu unterstützen, hat die BG Bau das vorgeschriebene Vorgehen in einem neuen Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ zusammengefasst. Dieser zeigt, welche Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen zulässig sind. Zudem werden die konkreten Anforderungen an Arbeiten mit Asbest in Bestandsgebäuden dargestellt und die entsprechenden Maßnahmen aufgeführt. Der Leitfaden enthält eine Checkliste für die richtige Wahl der Maßnahmen, eine Hilfestellung für die Gefährdungsbeurteilung sowie eine Musterbetriebsanweisung.
Die BG Bau bietet ihren Mitgliedsunternehmen außerdem folgende weitere Hilfestellungen für die sichere und rechtskonforme Umsetzung der GefStoffV an:
·Onlineseminar zur Novelle der GefStoffV am 10. März 2025 um 10 Uhr und um 13:30 Uhr
·E-Learning„Grundkenntnisse Asbest“ (unter Digitale Lernangebote / E-Learning-Angebote)
·Arbeitsschutzprämie „Schutzpaket für das Bauen im Bestand“
·Eingabehilfefür die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)
·App „Asbest in Gebäuden“ zu typischen Asbestfundstellen
Weiterführende Informationen erhalten Unternehmen außerdem auf einer speziellen Themenseite der BG BAU unter www.bgbau.de/asbest, unter anderem sind dort ein Erklärvideo sowie ein Flyer für Beschäftigte zu finden.
Bis Dezember 2027 sollen alle Handwerker, die mit Sanierungen zu tun haben, die Astbest-Fachkunde erwerben. Die BG Bau ist zuversichtlich, dass dies klappt. Bislang hätten 2600 den E-Learning-Kurs „Grundkenntnisse Asbest“ abgeschlossen.