Werkverkehrsversicherung versichert Ladung

Der Alptraum für jeden Handwerker: Der eigene Lieferwagen wird in einen Unfall verwickelt. Nicht nur das Auto ist beschädigt, sondern auch die wertvolle Ladung, die auf einer Baustelle gebraucht wird. Maßgeschneiderte Policen wie eine Werkverkehrsversicherung kompensieren den finanziellen Schaden.

Im Prinzip brauchen alle Unternehmen, deren Mitarbeiter häufig geschäftlich unterwegs sind und die wertvolle Dinge transportieren, eine Werkverkehrsversicherung. Denn durch die Kfz-Versicherungen sind zwar die Fahrzeuge gut ver­sichert, nicht aber die Ladung. Bei einem Unfall oder einem Diebstahl, bleiben die Firmen auf den Kosten für beschädigte oder gestohlene Werkzeuge, Bauteile und Baustoffe sitzen. Vor diesen Risiken schützt eine Werkverkehrsver­sicherung, die eine spezielle Form der Transportversicherung ist.

Was deckt sie ab?

Eine Werkverkehrsversicherung sichert grundsätzlich alle im Werkverkehr beförderten Güter des Versicherten gegen Schäden und Gefahren des Transports ab. Versichert sind Waren, Arbeitsmittel und -geräte, die zu unternehmerischen Zwecken transportiert werden. Also beispielsweise nicht nur teure Marmorfliesen, sondern auch ein Betonmischer oder teure Spezialgeräte. Dabei muss der Fahrer zum Unternehmen gehören, ein Transport über eine Spedition fällt nicht unter den Schutz. Versichert sind in der Regel alle Fahrzeuge, die zum Fuhrpark des Unternehmens gehören. Das aufwendige An- und Abmelden entfällt bei modernen Policen.

Darüber hinaus profitieren auch die Kunden des versicherten Unternehmens von einer Werkverkehrs­versicherung. Abgesichert sind neben den transportierten Waren, Materialien und Maschinen nämlich auch Verzögerungsschäden, die beim Kunden ent­stehen, weil die Ware verspätet oder nicht am vereinbarten Ort ausgeliefert wird.

Zu den wichtigsten versicherten Gefahren und Schäden gehören in der Regel: Verkehrsunfälle, höhere Gewalt (Naturereignisse), Brand, Beschädigung bei bestimmten Gütern, Explosion, Raub, räuberische Erpressung, Diebstahl des Fahrzeugs, Einbruchdiebstahl (unter bestimmten Voraussetzungen) sowie Unfälle beim Be- und Entladen.

Wo gilt die Versicherung?

Bei einigen Anbietern ist der Geltungsbereich auf Deutschland beschränkt. Unternehmen, die auch im Ausland tätig sind, sollten prüfen, welcher Versicherer dafür in Frage kommt. Die R+V beispielsweise bietet auch eine Erweiterung der Police an. Je nach Bedarf kann der Schutz auf Nachbarländer oder ganz Europa (ohne GUS-Staaten) ausgeweitet werden. Unternehmer sollten zudem darauf achten, dass ihre Werk­verkehrsversicherung auch nachts, bei Zwischenstopps sowie am Wohnort des Versicherungsnehmers oder des Fahrers gilt.

Unter Kostengesichtspunkten kann es außerdem sinnvoll sein, Werkverkehrs- und Kfz-Versicherung über einen Versicherer abzuschließen. Viele Anbieter gewähren bei solchen Kombilösungen Vorzugskon­di­tio­nen. Ein Beratungsgespräch hilft abzu­stecken, welcher Versicherungs­lösung im Einzelfall sinnvoll ist.

Autor

Torben Siegmund ist Abteilungsleiter Transport bei der R+V Versicherung in Wiesbaden.

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