Absicherung für den Fall der Fälle
Zu einem wirtschaftlich stabilen Handwerksbetrieb gehört auch, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass unvorhersehbare Ereignisse die Betriebsabläufe gefährden. Wer sich richtig versichert, für den muss der Verlust von Gebäuden und Maschinen nicht Existenz gefährdend sein.
Gerade kleine und mittlere Handwerksbetriebe in der Baubranche agieren wirtschaftlich häufig im Grenzbereich, denn zwischen der Erteilung eines Auftrags durch einen Kunden bis zur Rechnungsstellung und dem Erhalt des Geldes liegen in der Regel Wochen oder Monate. Während dieser Zeit geht der Handwerker mit dem Materialeinkauf und seiner Arbeit in Vorleistung, während Lohnkosten und andere Betriebsausgaben weiterlaufen. Wenn in dieser Situation Werkstatt, Maschinen, Material oder Büroausstattung unbrauchbar werden oder ganz abhanden kommen, ist der Fortbestand des Unternehmens gefährdet, weil begonnene Aufträge nicht abgeschlossen und abgerechnet werden und keine neuen angefangen oder akquiriert werden können. Auslöser für eine solche Situation kann ein Brand des Firmengebäudes ebenso sein, wie ein Wasserschaden, eine Naturkatastrophe oder ein Einbruchdiebstahl.
In jedem Fall ist es wichtig, den Betrieb möglichst schnell wieder in gewohntem Umfang weiterzuführen, damit die Geldflüsse nicht ins Stocken geraten und Mitarbeiter bezahlt und Kunden gehalten werden können. Die wandern nämlich sonst zur Konkurrenz ab.
Kombination von Versicherungen
Um sich gegen solche Risiken abzusichern, bietet die Versicherungswirtschaft drei separate Produkte an, die jedes für sich genommen nützlich sind, aber erst in Kombination einen wirksamen Schutz entwickeln: Gebäude-, Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung.
Eine Gebäudeversicherung reguliert Schäden an Werkstatt-, Lager- und Bürogebäuden, wie sie durch Feuer, Wasserschäden oder Naturgewalten verursacht werden. Maschienen, Material, Werkbänke, Werkzeuge, Möbel und andere Gegenstände, die nicht zum Gebäude gehören, sind über eine Inhaltsversicherung abgesichert. Fortlaufende Kosten wie Löhne und Gehälter aber auch die Auszahlung des entgangenen Gewinns übernimmt eine Betriebsunterbrechungsversicherung.
Bedingungen prüfen und vergleichen
Vor dem Abschluss einer Versicherung empfiehlt sich ein genauer Vergleich der Vertragsbedingungen der unterschiedlichen Anbieter, denn hier liegt der Teufel – wie so oft – im Detail. „Bei der Gebäudeversicherung sollte man sich die Wiederherstellungsklausel genau ansehen. Die meisten Anbieter übernehmen, zum Beispiel nach einem Totalausfall durch einen Brand, nur eine Wiederherstellung in annähernd den gleichen Maßen und der gleichen Kubatur“, erklärt Christian Gerdes, Leiter Underwriting Sach Firmen bei der VHV Versicherung in Hannover. Besser seien Verträge, die den Neuwert des alten Gebäudes absichern und eine verbesserte Wiederherstellung erlauben, so dass ein solcher Schicksalsschlag dazu genutzt werden könne, zu expandieren oder Betriebsabläufe zu optimieren.
Ähnliches gelte auch für die Inhaltsversicherung. Hier stehte zwar in den meisten Verträgen eine Neuwertdeckung drin, allerdings zahlten viele Versicherer trotzdem bei älteren Betriebseinrichtungen, die weniger als 40 Prozent des Neuwerts haben, nur den Zeitwert. „Gerade bei teuren Spezialmaschinen erschwert das sehr die Neubeschaffung“, gibt Christian Gerdes zu bedenken.
Grundsätzlich empfiehlt der Experte, die einzelnen Versicherungen bei einem einzigen Anbieter abzuschließen, damit es im Schadensfall nicht zu Auseinandersetzung darüber komme, welche Versicherung welchen Teilschaden regulieren muss. Folgerichtig hat sein Unternehmen die drei Versicherungsarten in einer einzigen Police gebündelt, die noch durch zusätzliche Bausteine ergänzt werden kann.
Weitere Informationen zu nahezu allen relevanten Versicherungsfragen, die speziell auf die Zielgruppen der Handwerker, Bauunternehmer, Planer, Architekten, Handel und Dienstleister zugeschnitten sind, bieten die VHV-Bauexperten online an.
Autor
Thomas Schwarzmann ist Redakteur der Zeitschriften
bauhandwerk und dach+holzbau.