Anforderungen des Gebäudeschutzes vor Wassereintritt

Der Neubau ist fertig, nun sind die Landschaftsbauer am Zug. Um den Anforderungen des Gebäudeschutzes vor Wassereintritt gerecht zu werden, sollten sich alle Fachfirmen im Vorfeld absprechen. Denn das Nachfolge-Unternehmen ist für die Mängelfreiheit verantwortlich.

Die Herausforderung bei einem Neubau liegt in der Schnittstellenkoordination. Weil unterschiedliche Firmen am Übergang Gelände zu Sockel beteiligt sind, ist eine gute Vorausplanung und Abstimmung zwischen Hochbaufirma und nachfolgendem Fachbetrieb für den Außenbereich erforderlich. Hat das Garten- und Landschaftsbau-Unternehmen begründete Zweifel an der Mangelfreiheit der Vorleistung nach VOB/B § 4 Abs. 3, muss es Bedenken anmelden. Akzeptiert es die Leistungen, haftet es für spätere Mängel. Die Bestätigung mangelfreier Vorleistungen ist daher sehr wichtig.

Der Unternehmer für das Vorgewerk erstellt die Abdichtung nach DIN 18 533. Die Norm führt viele Abdichtungsbauarten auf, auch für den Sockel. Der Planung nach muss die erdberührte Abdichtung bis 30 cm oberhalb der Geländeoberfläche geführt werden, 15 cm müssen nach der Geländeregulierung mindestens noch übrig bleiben.

Bitumenbeschichtung stört optisch

Sehr häufig dichten Baufirmen Gebäude mit Bitumen-dickbeschichtungen ab. Diese Abdichtungsart im sichtbaren Bereich stört viele Bauherren rein optisch, da sie schwarz ist. Zum anderen ist sie nicht UV-beständig, kann somit nicht als sichtbarer Bereich verbleiben und auch nur bedingt überarbeitet werden. Hinzu kommt, dass die weiche bituminöse Schicht eine entsprechende dicke Schutzplatte benötigt. Vermeiden lässt sich dies folgendermaßen: Die Schutzplatte wurde bereits als Perimeterdämmplatte ausgeführt und wird im Fassadenbereich als Wärmedämmverbundsystem weitergeführt. Am Putzende ist dann im Übergang zum Erdreich nur ein Feuchteschutz aufzutragen, der auf der Perimeterdämmung endet.

Hierfür eignen sich rissüberbrückende mineralische Dichtschlämme oder die neuartigen flexiblen polymeren Dickbeschichtungen (FPD) mit ihren guten Hafteigenschaften. Diese Variante wäre optimal für die Weiterverarbeitung, sofern sie denn vorhanden ist. Wie ist jedoch vorzugehen, wenn eine der vielfältigen anderen Ausführungsvarianten vorliegt?

Normgerecht abdichten

Nicht alle Untergründe, die der Handwerker vorfindet, sind normenkonform, wie zum Beispiel Dämmstreifen als Schalung, alte, verwitterte Bitumenanstriche oder unebene Untergründe, wie sie bei alten Bruchsteinmauern üblich sind. Dennoch eignen sie sich meist für eine normenkonforme Abdichtung. Die DIN 18 533 bietet mehrere Möglichkeiten, den Sockel so abzudichten, dass die angrenzende Freifläche vielfältig gestaltet werden kann, ohne die Dichtigkeit des Gebäudes zu verschlechtern. Der Einsatz von rissüberbrückender mineralischer Dichtschlämme (MDS) wie beispielsweise  „PCI Barraseal Turbo“ ist hierfür ideal. Das Material gehört zu den flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsmaterialien und ist als Abdichtungsbauart für den Sockel normenkonform einsetzbar. Es eignet sich für den Auftrag auf  vielerlei Untergründen. Der hohe Kunststoffanteil sorgt für eine gute Anhaftung. Die hydraulisch abbindende Komponente ermöglicht die Verarbeitung auf feuchtem Untergrund, der zumeist bei einer Sanierung vorliegt. Der Auftrag erfolgt mit einer Glättkelle oder mit einem Quast, um der Form des Untergrundes zu folgen. Aufgrund der pastösen Konsistenz lassen sich auch kleinere Fehlstellen von bis zu 5 mm Breite verschließen. Je nach Auftragsart sind mindestens zwei bis drei Lagen aufzutragen, um die geforderte Mindesttrockenschichtdicke von 2 mm zu erhalten.

Abdichtung in der Sanierung auffrischen

Das Anlegen neuer Wege zum Beispiel entlang eines Altbaus beinhaltet zugleich die Chance, die Gebäudeabdichtung zu verbessern.  Es ist ratsam, den Baukörper vor den Arbeiten für den Wegebau freizulegen und neu abzudichten. Für Neubauten gilt seit 2017 die DIN 18 533. Deren Anwendung ist bei Altbauten nicht immer möglich. Zu unterschiedlich sind die vorhandenen Konstruktionen und Voraussetzungen. In jedem Fall kann eine MDS weiterhelfen, noch besser sind allerdings die FPDs, da sie mit einer höheren Schichtdicke und damit höheren Rissüberbrückungsfähigkeit punkten können. Deren Anwendung ist zwar nicht normenkonform, aber baurechtlich geregelt, so dass dem Einsatz nichts im Wege steht.

Ideal für Altbau und Neubau

Die Reaktivabdichtung „PCI Barraseal Turbo“ ist sowohl eine MDS als auch eine FPD und kann so auch außerhalb der Norm analog den Anwendungen einer Bitumendickbeschichtung verwendet werden, mit den Vorteilen der höheren Druckstabilität und der UV-Beständigkeit. Darüber hinaus erhöht sich die Rissüberbrückungsfähigkeit mit steigender Schichtdicke. Der Einsatz von Dichtbändern reduziert sich.

www.pci-augsburg.eu

Autor

Dipl.-Ing. Manfred Vaupel arbeitet als Anwendungstechniker bei der PCI Gruppe in Augsburg.

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