BalkonsanierungSchäden an Balkonen, Loggien und Dachterrassen
Eine Vielzahl von stark geschädigten Balkonen, Loggien, Dachterrassen und Laubengängen wartet derzeit auf eine fachgerechte Sanierung. Gerichte, Sachverständige, Handwerker und Bauherren streiten sich bis heute, wer der Verursacher dieser erheblichen Schäden ist. Eine schwierige Frage, zumal am Bauteil Balkon zahlreiche Gewerke tätig sind. Eines steht jedoch fest: Ohne eine gewerke-übergreifende Zusammenarbeit lässt sich hier kein fehlerfreies Ergebnis erzielen.
Bei der Sanierung von Balkonen ist vor allem die auf den jeweiligen Untergrund abgestimmte Vorarbeit für ein gutes Langzeitergebnis unerlässlich. Das gilt für Balkone großer Wohnanlagen ebenso wie für den kleinen Balkon an einem Einfamilienhaus. Danach können verschiedene Sanierungstechniken zum Einsatz kommen:
• Traditionelle Abdichtungstechnik als Zusammenarbeit von Dachdecker (Abdichtungsbahnen), Bauklempner (Zinkbleche) und Fliesenleger (Keramikfliesen im starren Mörtelbett mit mineralischer Verfugung). Bei fehlerhafter Ausführung ist diese Abdichtung jedoch anfällig für Schäden und deshalb nicht unbedingt zeitgemäß: Die nur punktuelle Befestigung von Schweißbahnen verursacht oft eine ungenügende Entlüftung und Haftung. Weiterhin werden die Randanschlüsse häufig nicht richtig montiert. Die Fliesenverlegung in zu magerem Mörtel und die Verfugung mit mineralischen Fugenmassen ist auf Dauer keineswegs dicht
• Sanierung und Abdichtung mit kunststoffvergüteten Putzen und anschließender nahtloser Beschichtung mit ein- oder zweikomponentigen Beschichtungsmaterialien
• Sanierung und Abdichtung mit Flüssigkunststoff und Armierungsgewebe. Finish farbig oder nahtlos mehrfarbig (zum Beispiel mit Farbchips – lässt sich auch rutschfest und/oder schwer entflammbar ausführen)
• Sanierung wie in den vorgenannten Punkten beschrieben als Untergrund für wetterfeste Beläge in loser oder verklebter Ausführung
Neben historischen Konstruktionen stammen die meisten sanierungsbedürftigen Balkone aus den 1960er und 1970er Jahren. Ihre Grundkonstruktion ist meist der auskragende Teil der Geschossdecke aus Stahlbeton. Der oft fehlerhafte Umgang mit dem Baustoff Beton hat hier in der Vergangenheit zu erheblichen Schäden beigetragen.
So steht in vielen Fällen eine aufwendige Betonsanierung als zwingende Grundlage für weitere Arbeiten am Balkon an. Diese Sanierung sollten nur Fachleute mit HSIVV-S-Schein ausführen. Bei schweren Schäden muss darüber hinaus unbedingt ein Statiker hinzugezogen werden. Material darf den Bestimmungen der Instandsetzungs-
richtlinien entsprechend eingesetzt werden. Eine Beratung und Einarbeitung durch den Hersteller vor Ort ist bei der Betonsanierung dringend angeraten. Darauf sollte der Handwerker allein schon wegen der strengen Gewährleistungsbestimmungen keineswegs leichtfertig verzichten.
Die Betonsanierung als Vorarbeit der eigentlichen Balkonsanierung kann äußerst aufwendig sein. Das muss der Handwerker bei der Preisgestaltung berücksichtigen. Der Lohnaufwand kann hier weit über dem Materialaufwand liegen, weshalb aus wirtschaftlichen Gründen unbedingt auf hochwertige Baustoffe geachtet werden sollte.
Betonsanierung
Alle „kranken“ Betonteile müssen bis auf die nicht karbonatisierten Bereiche entfernt werden. Anhand einer Prüfung kann der Handwerker an ausreichend großen Abschlagstellen mittels Vornässen und Einsprühen mit Indikatorlösung (10 g Phenolphthalein auf 1000 ml Methanol, Versprühen mit einer Blumenspritze) erkennen, wie weit der Beton geschädigt ist – gesunder Beton verfärbt sich dann rot.
Neben der Entfernung mit Hammer, Meißel oder Elektrohammer ist ein Einsatz der Nebelstrahltechnik (mit einem Druck von etwa 6 atü, 0,7 bis maximal 1,5 mm große Strahlmittel) empfehlenswert. Das Verfahren ist schonend, umweltfreundlich und entfernt zugleich auch die Korrosion an der freigelegten Armierung. Diese muss im Anschluss allerdings sofort eine Rostschutzbeschichtung erhalten.
Mit einem magnet-induktiven Überdeckungsmessgerät kann der Handwerker auch an intakt erscheinenden Flächen prüfen, ob die Überdeckung noch ausreichend ist – sie sollte mindestens 20 mm betragen.
Nach Vorgabe der Produkthersteller muss anschließend in mehreren Putzschichten von grob nach fein der Aufbau wieder hergestellt werden. Beschädigte Profile, Tropfkanten oder Strukturen von Sichtbeton muss der Handwerker ebenfalls wieder ausbilden. Dazu können auch Einschalungen erforderlich werden. Ausbrüche mit einem Durchmesser von bis zu 45 mm können zusammen mit dem Putzaufbau repariert werden. Für die Schlussbeschichtung der Unterseiten und umlaufenden Fronten reicht eine einfache Fassadenfarbe nicht aus. Es muss vielmehr ein zum Sanierungssystem passendes Material verwendet werden. Besonders ältere Balkone, die als Kragarm aus einer Geschossdecke ragen, bilden konstruktionsbedingt Wärmebrücken (siehe Fachbeitrag in BAUHANDWERK 7-8/2009, Seite 32 bis 35). Abhilfe schaffen hier spezielle Dämmelemente, so genannte Isokörbe, die gleichzeitig für eine thermische Trennung und die zeitgemäße Dämmung sorgen. Das gilt allerdings nicht für selbsttragende Konstruktionen, die vor dem Gebäude stehen und lediglich in der Außenwand verankert sind.
Bei Loggien, zurück versetzten Balkonen und Dachterrassen ist eine punktuell druckfeste Wärme- und Trittschallschalldämmung vorgeschrieben. OSB-Platten, Spanplatten und Kalzium-Silikatplatten haben dafür eine ausreichende Druckfestigkeit und ermöglichen zudem niedrige Einbauhöhen.
Gefälle, Entlüftung und Wasserablauf ...
... sind weitere wichtige Bestandteile einer umfassenden Balkonsanierung. Das Gefälle muss mindestens 2 Prozent betragen. Die Entlüftung, auch für Restfeuchte, kann an den Außenkanten oder an 15 cm hohen Wandanschlüssen auch in Verbindung mit Hohlkehlen erfolgen. Zwischen dem Entlüftungswandanschluss und dem Überhangblech sind hierbei allerdings 2 cm Abstand erforderlich. Das obere Abschlussblech muss darüber hinaus zur Wand hin zusätzlich abgedichtet werden.
Der Wasserablauf kann über eine entsprechend dimensionierte Rinne oder einen Gully (zentral oder an der tiefsten Außenecke platziert) erfolgen. An historischen Balkonen sind häufig noch Wasserspeier im Einsatz. Sind diese defekt, darf das Regenwasser keinesfalls auf der Fläche stehen bleiben. Eingebaute Drainagematten sind daher durchaus sinnvoll.
Grundierungen ...
... sind nach der Entfernung alter Beläge, Algen, Moos und Absandungen in der Regel erforderlich. Die Viskosität muss so eingestellt werden, dass die Grundierung tief genug in den Untergrund eindringen kann, so dass dieser danach gesättigt ist. Das Material darf aber nicht glänzend auf der Oberfläche stehen bleiben. Eine Besandung in das noch nasse Material ergibt eine gute Haftbrücke. Die Restfeuchte sollte keineswegs mehr als 6 Prozent betragen. Messungen können elektronisch oder mit einem CM-Feuchtigkeitsmessgerät erfolgen.
Dehnungsfugen ...
... müssen bei langen Balkonen und Laubengängen unabhängig vom gewählten Aufbau in ausreichender Zahl eingebaut werden. Bei Objekten in herkömmlicher Breite sollte ab 6 m Seitenlänge eine ausreichend dimensionierte Dehnungsfuge geschaffen und gut haftend dauerelastisch voll ausgefüllt werden. Große Fugen können mit elastischen Schwammschläuchen unterfüttert werden.
Anschlüsse und Risse ...
... bedürfen einer besonders sorgfältigen Behandlung. Das können Überdeckungen und Einbettungen mit dauerelastischen Geweben oder Vlies, aber auch Verpressungen mit einem mehrkomponentigen Harz sein. Die Ursache der Rissbildung muss zuvor aber unbedingt festgestellt und dauerhaft behoben werden. Weiterhin kann eine zusätzliche Armierung mit rostfreiem Material, beispielsweise Estrichklammern, erforderlich sein.
Geländer und Trennwände ...
... können schädigende oder störende Einflüsse auf eine ansonsten nahtlose Abdichtung haben. Sie müssen bei der Sanierung – wenn möglich – demontiert und später, natürlich zerstörungsfrei für den neuen Untergrund, wieder ein- oder angebaut werden. Dafür bieten sich in der Regel die Außenflanken der Balkone an. Als Befestigungsmaterial dafür hat sich der rostfreie Werkstoff Edelstahl mittlerweile weitgehend etabliert.
Bauliche Vorschriften
Geländer und Brüstungsmauern müssen mindestens 90 cm hoch sein, ab 12 m Bauhöhe sogar 110 cm. Weiterhin darf der Abstand zwischen den Gitterstäben 12 cm an keiner Stelle überschreiten. Bei denkmalgeschützten Gebäuden müssen darüber hinaus natürlich die Vorgaben der Denkmalbehörde eingehalten werden. Das kann beispielsweise bei Balustraden oder Konsolen der Fall sein. In öffentlichen Gebäuden müssen Balkone, Dachterrassen und Laubengänge (Fluchtwege) mit Baustoffen der Brandschutzklasse B 1 oder B 2 behandelt werden. Weiterhin wird hier eine ausreichende Rutschfestigkeit gefordert. Bauteile aus Asbest müssen nach den gesetzlichen Vorschriften entfernt und fachgerecht entsorgt werden. Alle Materialien müssen weiterhin auch den aktuellen VOC-Vorschriften entsprechen.
Fazit
Der Umgang mit elastischen Kunststoffbeschichtungen ist zwar vielen Handwerkern noch nicht vertraut, hat aber in der Balkonsanierung durch seine Nahtlosigkeit, kurze Ausführungszeit, niedrige Einbauhöhen und die Langzeitwetterbeständigkeit einige klare Vorteile.
Erfahrene Techniker der Hersteller beraten vor Ort und legen die erforderlichen Arbeitsabläufe bei den verschiedensten Schäden und Anforderungen für die Handwerker genau fest. Diesen Service sollten die Betriebe unbedingt nutzen, denn: Der Handwerker ist schließlich für die Gesamtausführung immer haftbar, und das nach der neuen VOB vier und nach BGB sogar fünf Jahre.