ZwischenraumFachgerechte Ausführung von „funktionierenden“ Fugen
Am Bau sind Fugen ein toleranzbedingt gewollter oder entstandener Spalt zwischen zwei Bauteilen. Fugen können einen bautechnischen Zweck erfüllen, der Gestaltung dienen oder sich als Riss zum Bauschaden entwickeln. In den Bau- und Ausbaugewerken wird der Handwerker mit zahlreichen
Fugentypen konfrontiert, die allesamt spezielle Materialien und Ausführungstechniken erfordern, um dauerhaft „funktionieren“ zu können.
Das Abdichten und dauerhafte Ausfüllen von Fugen hat eine lange Tradition: Gras, Lehm, Bienenwachs, Asphalt und Baumharz waren Dichtstoffe unserer Vorfahren. Ab 1700 kam der auch heute noch benutzte Leinöl-Fensterkitt dazu. In den 1950er und -60er Jahren entstand schließlich jene Vielfalt der Fugendicht-stoffe, wie sie heute – vorwiegend mit Kartuschen – „verspritzt“ werden.
Der Autor erinnert sich noch gut daran, wie in den 1950er Jahren Fenster und Türen problemlos eingesetzt werden konnten. Die Elemente wurden damals einfach an exakt gemauerten, verfugten oder verputzten Anschlägen mit so genannten „Fenstereisen“ montiert. Um die Rahmen brachten die Handwerker als Dichtung einen Teerstrick an und putzten abschließend nur noch an. Marmor- und Kunststeinfensterbänke wurden in fetten weichen Kalkmörtel verlegt, und zwar ohne spätere Abrissfugen. Bei Mauerwerk mussten alle Vertikalfugen voll mit Mörtel ausgefüllt sein. Heute wird das nicht immer so gehalten: An Abrissfugen vieler heutiger Fassaden sind an den Putzrissen exakt die meist großformatigen Steine zu erkennen. Aber auch Betondecken zeichnen sich oft in Form von Schubrissen ab.
Durch die aktuellen VOB-C-Bestimmungen mussten für den Umweltschutz viele Rezepturen von Fugenmaterialien geändert werden; viele technisch bewährte Produkte verschwanden dadurch vom Markt. Das heutige große Angebot von Fugendichtstoffen – leider oft mit irreführenden Phantasienamen versehen – führt bei vielen Handwerkern zu großer Verunsicherung und auf der Baustelle oft zum falschen Einsatz mit teuren Folgeschäden. Diese Schäden sind zum großen Teil auf falsche Vorarbeit und falsche Verarbeitung mit ungeeignetem Material zurückzuführen. Aber auch unpräzise Ausschreibungstexte oder falsche Anweisungen des Architekten können die Ursache sein. Um sich vor Reklamationen zu schützen, sollte der Handwerker auf präzise schriftliche Vorgaben bestehen. Der häufig vorzufindende Auftragstext „Anschlussfugen dauerelastisch ausfugen“ reicht keinesfalls. Der Handwerker muss sich über wichtige technische Eigenschaften der Materialien, die von den Herstellern vorgeschriebenen Ausführungstechniken und weiterhin unbedingt in den entsprechenden Norm- und Merkblättern informieren (siehe Kasten auf Seite 45). Nur so kann sich die Zahl der Bauschäden in Zukunft verringern – was dringend geboten scheint: Nachweislich werden 85 Prozent aller Bauelemente heute fehlerhaft montiert und verfugt.
Vorarbeiten
Bei Sanierungen müssen alte PCB-haltige Fugenmassen aus den 1960er bis -80er Jahren restlos entfernt und fachgerecht entsorgt werden (Abfallschlüssel Nr. 170902).
Nach dem Entfernen der Schutzfolien sind Klebstoffreste mit einem Reiniger, der Kunststoff oder Lack nicht anlöst, zu reinigen. Große Fugen müssen hinterstopft werden, damit keine dreiseitige Haftung der Fugenmasse erfolgt. Nach gründlicher Entfernung loser Teile müssen kritische Untergründe eine Sicherheitsgrundierung mit Primer erhalten. Alle Hohlräume muss der Handwerker laut VOB voll verfüllen und die Anschlüsse dämmen. Dafür darf ausschließlich zugelassener Bauschaum eingesetzt werden.
Zu kleine Fugen müssen auf mindestens 5 x 5 mm erweitert werden. Später sichtbare Fugen müssen vorher sauber abgeklebt werden. Hier ist es wichtig, das Klebeband sofort nach Beendigung der Verfugungsarbeiten zu entfernen.
Anschlussfugen an Fenstern
Anschlussfugen an Fenstern, Türen und sonstigen Bauelementen werden meist nicht nur optisch schlecht, sondern auch nicht fachgerecht ausgeführt. Nach der aktuellen EnEV ist unter anderem die vollständige Winddichtheit gefordert. Ein nur oberflächliches Ausschäumen mit Billigschaum reicht für die Montage keineswegs aus. Je nach Bauwerk, Bauelement und Beanspruchung gilt es das passende Fugenmaterial einzusetzen. Hier muss der Handwerker schall-, wärme- oder brandschutztechnische Anforderungen, wie beispielsweise „Innen dichter als Außen“, einhalten.
Das Fugensystem kann seine Aufgaben nur erfüllen, wenn zuvor die planerischen und konstruktiven Voraussetzungen erfüllt wurden. Bei hochwertigen Elementen müssen sichtbare Verfugungen unbedingt sauber ausgeführt werden. Hilfreich ist hier das Merkblatt Nr. 23 vom Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e.V. (siehe BAUHANDWERK 3/2007, Seite 62 bis 67).
Sanitärfugen
Elastisch und abdichtend ausgeführt, sind sie die erforderliche Ergänzung zu mineralischen Fugen. Bei Fliesen, Platten und Mosaiken, besonders bei Wand-Boden-Anschlussfugen, kann es jedoch schnell zu Problemen mit dem Auftraggeber kommen. Die Fugen müssen für eine gute Haftung ausreichend dimensioniert sein, mindestens jedoch 5 x 5 mm. Wandfliesen dürfen also nicht einfach auf Bodenfliesen aufgesetzt werden. Der Druck von Trittschalldämmung und Estrich kann durch Überdehnung die Fugenmasse an den Flanken abreißen lassen, so dass Feuchtigkeit unkontrolliert in die Bausubstanz eindringen kann. Das Problem muss mit dem Auftraggeber schriftlich abgeklärt werden. Die Verfugung sollte im Idealfall zu einem späteren Zeitpunkt (nach abgeschlossener Setzung des Untergrundes) in Verbindung mit einem Wartungsvertrag ausgeführt werden (siehe BAUHANDWERK 7-8/2006, Seite 38 bis 43).
Trittschallfugen ...
... an Böden und auch an Treppen dienen der Vermeidung von Schallübertragung zu angrenzenden Bauteilen und Räumen. Ausreichend breite Fugen werden mit Mineralfasermatten, die über das Estrichniveau reichen, bis auf die Rohdecke ausgelegt. Preiswertes, aber instabiles Polystyrol sollte hierfür nicht genommen werden.
Das Dämmmaterial darf erst nach Fertigstellung des Oberbelags bündig abgeschnitten, aber keineswegs teilweise oder ganz herausgerissen werden. Bei Fugen ohne eine solche Dämmung entstehen Schallbrücken. Zudem kann Fließ-estrich, Spachtelmasse oder Kleber schallübertragend in die Fugen eindringen. Schallschutz wird auch an Treppenstufen oft vernachlässigt. Diese Fugen dürfen keinesfalls baulich mit den Treppenhauswänden verbunden sein. Jedes Geräusch überträgt sich ansonsten störend durch das gesamte Gebäude (siehe BAUHANDWERK 3/2009, Seite 34 bis 38).
Dehnungsfugen ...
... im Bodenbereich sind nicht nur bei Estrich oder Gussasphalt, sondern auch bei allen Oberbelägen ab einer Fläche von etwa 35 m2 zwingend erforderlich. Die Seitenlänge eines Raumes sollte dabei 6 m nicht überschreiten. Das gilt besonders für schmale und lange Korridore.
Die Fugen müssen mit der Oberfläche dauerelastisch und bündig abschließen. Bei einer Fußbodenheizung muss der Handwerker die Heizkreise bei der Platzierung der Fugen in Absprache mit dem Heizungsbauer unbedingt berücksichtigen. Sockelleisten müssen dauerelastisch vom Oberbelag getrennt sein.
Angeschnittene Fugen im Estrich sind keine ausreichenden Dehnungsfugen. Sie müssen wie Abrissfugen oder Bruchstellen mit 2K-Kunstharz ausgegossen werden. Dabei erhalten größere Schäden eine metallische Armierung (Estrichklammern). Gussasphalt erfordert größere Fugen als Zementestrich. Für die Optik gibt es passende farbige oder transparente Fugenmassen und Abdeckungen, beispielsweise als T-Profil aus Metall oder Kunststoff.
Hochbaufugen ...
... werden durch verschiedene Ausdehnung der Bauteile extrem stark beansprucht. Für die sorgfältig vorbereiteten und ausreichend dimensio-nierten Fugen sollte nur bewährte 2K-Fugenmasse verwendet werden. In Absprache mit dem Hersteller sollte der Handwerker das passende Material für den jeweiligen Untergrund auswählen und genau nach Vorgabe verarbeiten. Bei Vertikalfugen sollte immer von unten nach oben gearbeitet werden, damit kein Wasser vom Glätten in die offene Fuge laufen kann. Durch Hinterfüllung mit Dichtschläuchen, die breiter als die Fuge sein müssen, wird erreicht, dass die Fugenmasse nur an zwei Flanken und nicht wirkungslos am Untergrund haftet. Die Fugenmasse muss unter Druck eingebracht werden, damit keine Hohlräume entstehen. So wird auch die nötige Flankenhaftung erreicht.
Eine saubere Glättung mit Spülmittel im Wasser und ein penibles Abkleben der Fugen ergibt ein optisch gutes Erscheinungsbild. Diese hochelastischen Fugen dürfen jedoch nicht überstrichen werden, da kaum eine Farbe die große Bewegung solcher Fugen rissfrei mitgehen kann.
Trockenbaufugen ...
... an Gipskartonplatten werden heute nach verbindlicher Absprache zwischen Maler und Trockenbauer in vier Qualitätsstufen von Q1 bis Q4 für die weitere Behandlung vorbereitet. Hier treten aber immer noch Spätschäden auf – vorwiegend in Nassräumen und Dachgeschossen. Die teure und wasserfeste grüne Gipskartonplatte nützt hier gar nichts, wenn vor der Verfliesung nicht alle Schnittflächen, Anschlüsse und Ausschnitte für die Armaturen sorgfältig, also wasserdicht und dauerelastisch, verfugt wurden (siehe BAUHANDWERK 4/2009, Seite 45 bis 49). Nicht nur in Dachgeschossen, sondern bei allen Anschlüssen von Gipskartonplatten an Mauerwerk, Beton oder ähnliches muss der Handwerker eine dünne Trennfuge anlegen, auch durch die Tapete hindurch. Ein Siliconpapierstreifen, der vor der Verspachtelung eingelegt und anschließend wieder entfernt wird, ist die einfache, aber oft vergessene Lösung. Eine Verfugung mit Acrylmasse reicht hier keineswegs aus.
Brandschutzfugen ...
... fallen nicht nur in Wohnräumen an. In öffentlichen Räumen müssen sie einschließlich der Fluchtwege gesetzlich vorgeschrieben ausgeführt werden. Bei Ausschnitten in brandgeschützten Flächen, beispielsweise für Lampen oder Lüfter, werden die entstehenden Fugen oft nicht brandschutztechnisch korrekt verfugt. Die Firma Hensel (siehe Kasten) garantiert bis zu einer Fugenbreite von 30 mm und Hinterfüllung mit Mineralwolle eine F 90-Feuerfestigkeit als B 1 nach DIN 4102-1.
Schadstoff-Fugen ...
... sind in den 1960er bis -80er Jahren oft mit giftigen Fugenmassen erstellt worden (zum Beispiel mit Thiokol, beinhaltet PCB). Bei Fugenwartungen oder -erneuerungen müssen diese Stoffe restlos entfernt und entsorgt werden. Dabei sind Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften einzuhalten. Die örtlichen Umweltämter informieren auch zum Abfallschlüssel Nr. 17 09 02.
Vorgegebene Riss-Systeme ...
... wie bei historischem Fachwerk dürfen nicht wie in der Vergangenheit mit dem Segen der Hersteller dicht verfugt werden. Der Denkmalschutz verlangt hier völlig zu Recht, dass die Flanken der Balken durch eine Fuge dauerbelüftet werden.
Fazit
Natürlich kann zu der Vielfalt verschiedener Fugen noch weit mehr als in diesem Beitrag gesagt werden. Es gibt aber viele Möglichkeiten, sich ausführlich zu informieren. Zum Schluss sei noch gesagt, welche wichtigen Eigenschaften jede Verfugung haben sollte:
• Verträglichkeit mit angrenzenden Baustoffen und Oberflächen
• die richtigen Maße der Fuge in Breite und Tiefe
• gute Haftung auf dem Untergrund, eventuell mit Vorbehandlung
• Dehnungsaufnahme des Materials
• Wasserdampfdichtigkeit (innen dichter als außen)
Wegen der vielen bekannten Defizite müssen sich alle in irgendeiner Form an der „Fugentechnik“ beteiligten Handwerker um eine bessere Qualifikation für ihre Arbeit bemühen, damit es zukünftig auf den Baustellen nicht mehr heißt: „Das machen wir schon immer mit Silikon“.
Bezugsquellen
Technische Merkblätter:
i f t Institut für Fenstertechnik in
Rosenheim e.V., Tel: 08031/2610, Fax: 08031/261290
B F S Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz Frankfurt, Tel: 069/66575327, Fax: 069/66575350
V F F Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. Frankfurt, Tel: 069/9550540, Fax: 069/
95505411
H e n s el, Rudolf GmbH in Börnsen – Brandschutztechnik, Tel: 040/721 06210, Fax: 040/72106252
I V D Industrieverband Dichtstoffe in Düsseldorf, Tel: 0211/904870, Fax: 0211/9048635
Literatur:
H e n k e lKG a A Titel: „Sista – Profi Guide – Dichtstoffe und Fugentechnik”, Tel: 0211/797 41 22;
Fax: 0211/798 28 00