Betrug durch Auftragserteilung

Als ein Werkvertrag abgeschlossen wurde, brachte der Auftraggeber zum Ausdruck, dass er zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Werklohnforderung zahlungsfähig und -willig sein würde. Er nahm billigend in Kauf, dies in der Realität nicht zu sein, was eine Täuschung des Auftragnehmers sein konnte, der dadurch irrtumsbedingt zu einer Vermögensverfügung veranlasst wurde.

Dies musste der Auftragnehmer beweisen. Dafür reicht es aus, dass der Auftraggeber beim Eingehen der Verbindlichkeit aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht damit rechnen konnte, die Forderung bei Fälligkeit erfüllen zu können. Der Auftraggeber konnte das Gegenteil nicht beweisen. Er verfügte nicht über hinreichende finanzielle Mittel zur Begleichung der Werklohnforderung; er war auch nicht in der Lage, sich die erforderlichen Finanzmittel zu besorgen. Nach dem Urteil des Kammergerichts vom 21.11.2008 – 7 U 47/08 – hatte der Auftraggeber in betrügerischer Absicht gehandelt; er musste sich daher den Vorwurf einer unerlaubten Handlung gefallen lassen.

– Dr. tt. –

x

Thematisch passende Artikel:

Fälligkeit des Werklohnanspruchs

Nach § 16 VOB/B wird die Werklohnforderung grundsätzlich nur unter der Voraussetzung fällig, dass dem Auftraggeber eine prüfbare Schlussrechnung vorgelegt worden ist. Wenn die Schlussrechnung...

mehr
Ausgabe 11/2008

Bindung an die Schlussrechnung

Wenn für einen Werkvertrag die Anwendung der VOB vereinbart wurde, stellt der Auftragnehmer nach Abschluss der Arbeiten dem Auftraggeber eine Schlussrechnung. Nimmt der Auftraggeber dann die Zahlung...

mehr
Ausgabe 06/2009

Berechnung des Werklohns auf Stundenlohnbasis

Bei Abschluss eines Werkvertrages war zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart worden, dass die Vergütung nach der geleisteten Zeit berechnet werden sollte. Als der Auftragnehmer dann den...

mehr
Ausgabe 05/2009

Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde

In einem Werkvertrag kann vereinbart werden, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, zur Absicherung eventueller Gewährleistungsansprüche dem Auftraggeber eine Bürgschaft zur Verfügung zu...

mehr
Ausgabe 04/2009

Kein Werklohn bei verweigerter Abnahme

Als der Auftragnehmer meinte, die Werkleistung ausgeführt zu haben, machte er gegenüber dem Auftraggeber den Werklohnzahlungsanspruch geltend. Dieser war jedoch der Auffassung, die gesetzlichen...

mehr