Lebenswerk zu verkaufen
Studien zufolge fällt jedes Jahr in rund 70 000 Familienunternehmen in Deutschland ein Eigentümerwechsel an. Meistens müssen sich die Inhaber aus Altersgründen von ihren Betrieben trennen. Wenn es unter den
eigenen Nachkommen keinen Nachfolger gibt, bleibt meist nur der Verkauf des Unternehmens.
Das eigene Unternehmen an ein Mitglied der Familie weiterzugeben, am besten an eines der Kinder – das ist nach wie vor die Wunschvorstellung der meisten Mittelständler. Doch immer häufiger müssen sie anderswo nach einem Nachfolger suchen. Denn längst nicht alle Unternehmerkinder sind noch bereit, den familieneigenen Betrieb fortzuführen. Experten gehen davon aus, dass die Planung der Nachfolge fünf bis zehn Jahre in Anspruch nimmt. Unternehmer können sich bei dem Prozess von Anfang an professionell beraten lassen. Ansprechpartner gibt es bei den Industrie- und Handelskammern oder Fachverbänden.
Der erste Schritt: eine Bestandsanalyse
Zu der Bestandsaufnahme zählen der aktuelle Status des Betriebs, seine Organisationsstruktur, die Finanzen, Marktchancen und -risiken sowie Unternehmensziele. Entscheidend ist zudem die Unternehmensstrategie, da potenzielle Käufer insbesondere auf unternehmerische Wachstumschancen und Wettbewerbsvorteile achten.
Unter Umständen stellen die Beteiligten im Rahmen dieser Analyse fest, dass das Unternehmen erst einmal in einen verkaufsfähigen Zustand gebracht werden muss. Auch an personelle Maßnahmen ist zu denken – manche Investoren legen Wert darauf, dass die Geschäftsführung so besetzt ist, dass es auch ohne den bisherigen Inhaber nahtlos weitergehen kann.
Keine Illusionen beim Verkaufspreis
Viele Mittelständler überschätzen den Wert ihres Unternehmens, weil ihr Herzblut in den Betrieb geflossen ist. Käufer dagegen versuchen, die Zukunftsaussichten nüchtern einzuschätzen. Sinnvoll ist daher, sich von einer Fachperson über die möglichen Bewertungsmethoden informieren zu lassen. Zunächst sollte der reine Sachwert des Unternehmens ermittelt werden, einschließlich des Inventars, der Maschinen und des Fuhrparks sowie möglicher betrieblicher Immobilien. Einige Bewertungsverfahren legen den Schwerpunkt auf die Umsätze der letzten Jahre. Altlasten, Schulden, Steuern und Garantien mindern den Wert des Betriebs. Erst wenn diese Bewertung abgeschlossen ist, kann ein realistischer Preis festgelegt werden.
Was gehört in den Kaufvertrag?
Zu den wichtigen Inhalten eines Kaufvertrags gehören: Eine vollständige Aufzählung dessen, was genau verkauft wird sowie sämtliche Verbindlichkeiten und offene Forderungen. Dazu kommen alle Informationen zu Patenten, Warenzeichen und gewerblichen Schutzrechten. Auch eine Übersicht bestehender Versicherungen sollte nicht fehlen. Weitere wichtige Vertragspunkte sind eventuell bestehende Miet- und Arbeitsverträge. Denn laut Paragraph 613a des BGB gehen alle Arbeitsverhältnisse automatisch auf den Käufer über. Zu diesen aufgezählten Punkten kommen natürlich noch individuelle und firmenspezifische Vereinbarungen.
Autorin
Anne Kronzucker ist Rechtsanwältin und Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung in München.
Viele Mittelständler überschätzen den Wert ihres Unternehmens