Jetzt geht’s los …

Liebe Leserinnen,

liebe Leser,

Nun ist es soweit: Seit dem Ersten dieses Monats ist die neue EnEV in Kraft. Auch im Gebäudebestand muss nun die verschärfte Version der Verordnung beachtet werden. Damit gelten auch hier die höheren Anforderungen, die bei Neubauten besagen, dass der gesamte Jahresprimärenergiebedarf um 30 Prozent niedriger sein muss als in der alten EnEV festgelegt. Die Dämmung der Gebäudehülle muss zukünftig um 15 Prozent wirkungsvoller sein als zuvor. Auch bei Sanierungsarbeiten muss der energetische Wert der neu eingebauten Fenster um 30 Prozent besser sein als bisher notwendig. Darüber hinaus muss nun die oberste begehbare Geschossdecke oder das darüber liegende Dach zwingend eine Wärmedämmung erhalten. Dafür haben die Eigentümer bis Ende 2011 Zeit. Dass man mit einer solchen energetischen Sanierung sogar den Passivhaus-Standard erreichen kann, zeigt der Beitrag ab Seite 16 in dieser Ausgabe der BAUHANDWERK.

Ausgeführt werden müssen all diese Arbeiten natürlich von Fachbetrieben, welche dies anschließend mit einer schriftlichen Erklärung dem Eigentümer des Gebäudes bestätigen. Damit kommt das Bauhandwerk groß ins Spiel: Denn mit der schriftlichen Erklärung der Handwerker weisen die Eigentümer nach, dass die Sanierung auch nach der neuen EnEV durchgeführt wurde. Die Unterlassung eines solchen Nachweises stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 15 000 Euro geahndet werden. Auf der einen Seite kommen auf das Bauhandwerk damit neue Herausforderungen, auf der anderen Seite aber eben auch besagte Chancen zu. Eine Herausforderung wird sicher der steigende Beratungsaufwand gegenüber dem Bauherrn sein. Neuerungen gelten nämlich nicht nur bei den baulichen Auflagen, sondern auch bei der Förderung derselben. So hat zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umfangreiche Veränderungen in ihren Programmen vorgenommen. Die neuen Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ laufen bereits seit April dieses Jahres, wurden aber mit der EnEV 2009 noch einmal modifiziert.

Mit einer Tagung für Energieberater und Handwerker informiert auch die EnergieAgentur.NRW in Kooperation mit der Akademie des Handwerks im Schloss Raesfeld Anfang November über den gesetzlichen Rahmen für das Bauen und Sanieren, der von der Version 2009 der Energieeinsparverordnung vorgegeben wird. Damit sollen Gebäudeenergieberater und Handwerker eine Zusammenfassung der geplanten gesetzlichen Neuerungen, einen Überblick über die neuen Fördermittel sowie Informationen zu Rechts- und Haftungsfragen zur Energieberatung und zur Ausstellung von Energieausweisen erhalten. Wer mehr über diese Veranstaltung wissen will, schaut am besten im Internet unter www.akademie-des-handwerks.de/Angebote/onlineanmelden.html nach.

Vor allem die energetische Sanierung wird uns in den kommenden Jahren beschäftigen – und das ist durchaus mehrdeutig gemeint. Damit Sie hier immer auf dem Laufenden bleiben, werden wir in BAUHANDWERK regelmäßig über dieses Thema berichten, so dass Sie zum Beispiel auch wissen, wie man eine Innendämmung dampfdiffusionsoffen ausführen kann (nachzulesen ab Seite 52 in diesem Heft). Als Abonnent der BAUHANDWERK sind Sie beim energieeffizienten Bauen und der energetischen Sanierung mit dabei – egal, welchem Gewerk Sie sich auch zugehörig fühlen – denn wir haben uns Ihre Themen auf die Fahnen geschrieben.

 

Viel Erfolg bei der Arbeit wünscht Ihnen

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